Sitzung: 30.11.2023 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2023/224
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
Baurätin
Schnorr berichtet über den Sachstand
des Änderungsverfahrens zum WSG Hoya.
Revue
passierend erfolgte die Inbetriebnahme des Wasserwerkes bereits im Jahr 1958.
1967 wurde ein Wasserrecht mit über 525.000 m³/a erteilt. Auf eine Änderung der
Wasserentnahme auf 750.000 m³/a in 1996 folgte dann 2005 die Erteilung einer Bewilligung
über 1.100.000 m³/a.
Das
1977 durch die Bezirksregierung Hannover festgesetzte Wasserschutzgebiet
basiert somit auf dem damals gültigen Wasserrecht, das die Entnahme von bis zu
525.000 m³/a zuließ.
Die
Maßstäbe auf dem Stand von 1967 sind längst überholt und daher auf den aktuellen
Stand zu bringen.
Hierzu
fanden 2020 Pumpversuche als hydrogeologische Grundlage für die neue WSG-Abgrenzung
statt, was in 2021 zur Beantragung der (Neu-)Festsetzung des WSG Hoya durch die
„Wasserversorgung Samtgemeinde Grafschaft Hoya“ führte. Derzeit werden die Antragsunterlagen
noch durch den Antragsteller finalisiert.
Erweiterungen
des Gebietes ergeben sich in erster Linie in südlicher Richtung (Zone III B).
Der
Zeitplan sieht vor, dass im Januar/Februar 2024 die Anhörung der Träger öffentlicher
Belange (TöB) mit öffentlicher Auslegung stattfindet.
Mit
dem Ende der Frist für Einwendungen Ende Februar beginnt ab März dann die
Auswertung der Einwendungen. Abhängig vom
Umfang und der Qualität der Einwendungen kann der Erörterungstermin danach im
II./III. Quartal 2024 erfolgen, sodass sich im III./IV. Quartal 2024 die
Beratungsfolge ALNU, KA, KT zur Verabschiedung der neuen Verordnung anschließen
kann.
Das
Inkrafttreten der neuen Verordnung ist zum 01. Januar 2025 vorgesehen.
Auf
Nachfrage von KTA Kurowski, inwieweit sich die Ausweitung des WSGs auf
Drängen der Samtgemeinde Grafschaft Hoya oder aus den hydrogeologischen Daten
zur Gegebenheit vor Ort ergeben habe, bestätigt Baurätin Schnorr, dass
die gutachterlichen Ermittlungen hierfür maßgebend gewesen sind.
KTA
Kurowski ergänzt, dass die Wasserversorgung
Samtgemeinde Grafschaft Hoya im Trinkwasserbezug der Harzwasserwerke GmbH stehe,
was inzwischen unwirtschaftlich geworden sei.
Auf
die Frage von KTA Hille, ob im Falle steigender Wasserbedarfe
möglicherweise in Zukunft eine weitere Vergrößerung des Wasserschutzgebietes zu
erwarten sei, antwortet Baurätin Schnorr, dass hierzu aktuell keine
Aussagen getroffen werden können.
KTA
Kurowski ergänzt, dass davon nicht
auszugehen ist, da sich regional keine neue Industrie angesiedelt habe, die einen
hohen Wasserbedarf verursache.
KTA
Höper möchte wissen, ob bei der
Grundlagenermittlung lediglich auf die Niederschlagsmengen zurückgegriffen
wurde oder ob auch die Messstellenpegel ausgewertet wurden.
Baurätin
Schnorr erklärt, dass ihr diese
Informationen aktuell nicht vorliegen. Sie sagt zu, diese Informationen mit dem
Protokoll nachzureichen.
Nachtrag zum Zeitpunkt der
Protokollerstellung:
„Das vorhandene Wasserschutzgebiet Hoya
hat zur Überwachung der Grundwasserstände ein Grundwassermessstellennetz. Die
Daten sind für das Hydrogeologische Gutachten zur neuen Festsetzung des
Wasserschutzgebietes verwendet worden. Die Daten ausgewählter Messstellen
wurden auch zur Auswertung des Pumpversuches im Jahr 2020 genutzt.“
Beratungsergebnis:
Ohne.