Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

Baurätin Schnorr berichtet über den Sachstand des Änderungsverfahrens zum WSG Hoya.

 

Revue passierend erfolgte die Inbetriebnahme des Wasserwerkes bereits im Jahr 1958. 1967 wurde ein Wasserrecht mit über 525.000 m³/a erteilt. Auf eine Änderung der Wasserentnahme auf 750.000 m³/a in 1996 folgte dann 2005 die Erteilung einer Bewilligung über 1.100.000 m³/a.

Das 1977 durch die Bezirksregierung Hannover festgesetzte Wasserschutzgebiet basiert somit auf dem damals gültigen Wasserrecht, das die Entnahme von bis zu 525.000 m³/a zuließ.

 

Die Maßstäbe auf dem Stand von 1967 sind längst überholt und daher auf den aktuellen Stand zu bringen.

Hierzu fanden 2020 Pumpversuche als hydrogeologische Grundlage für die neue WSG-Abgrenzung statt, was in 2021 zur Beantragung der (Neu-)Festsetzung des WSG Hoya durch die „Wasserversorgung Samtgemeinde Grafschaft Hoya“ führte. Derzeit werden die Antragsunterlagen noch durch den Antragsteller finalisiert.

Erweiterungen des Gebietes ergeben sich in erster Linie in südlicher Richtung (Zone III B).

 

Der Zeitplan sieht vor, dass im Januar/Februar 2024 die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TöB) mit öffentlicher Auslegung stattfindet.

Mit dem Ende der Frist für Einwendungen Ende Februar beginnt ab März dann die Auswertung der Einwendungen. Abhängig vom Umfang und der Qualität der Einwendungen kann der Erörterungstermin danach im II./III. Quartal 2024 erfolgen, sodass sich im III./IV. Quartal 2024 die Beratungsfolge ALNU, KA, KT zur Verabschiedung der neuen Verordnung anschließen kann.

Das Inkrafttreten der neuen Verordnung ist zum 01. Januar 2025 vorgesehen.

 

Auf Nachfrage von KTA Kurowski, inwieweit sich die Ausweitung des WSGs auf Drängen der Samtgemeinde Grafschaft Hoya oder aus den hydrogeologischen Daten zur Gegebenheit vor Ort ergeben habe, bestätigt Baurätin Schnorr, dass die gutachterlichen Ermittlungen hierfür maßgebend gewesen sind.

KTA Kurowski ergänzt, dass die Wasserversorgung Samtgemeinde Grafschaft Hoya im Trinkwasserbezug der Harzwasserwerke GmbH stehe, was inzwischen unwirtschaftlich geworden sei.

 

Auf die Frage von KTA Hille, ob im Falle steigender Wasserbedarfe möglicherweise in Zukunft eine weitere Vergrößerung des Wasserschutzgebietes zu erwarten sei, antwortet Baurätin Schnorr, dass hierzu aktuell keine Aussagen getroffen werden können.

 

KTA Kurowski ergänzt, dass davon nicht auszugehen ist, da sich regional keine neue Industrie angesiedelt habe, die einen hohen Wasserbedarf verursache.

 

KTA Höper möchte wissen, ob bei der Grundlagenermittlung lediglich auf die Niederschlagsmengen zurückgegriffen wurde oder ob auch die Messstellenpegel ausgewertet wurden.

 

Baurätin Schnorr erklärt, dass ihr diese Informationen aktuell nicht vorliegen. Sie sagt zu, diese Informationen mit dem Protokoll nachzureichen.

 

Nachtrag zum Zeitpunkt der Protokollerstellung:

„Das vorhandene Wasserschutzgebiet Hoya hat zur Überwachung der Grundwasserstände ein Grundwassermessstellennetz. Die Daten sind für das Hydrogeologische Gutachten zur neuen Festsetzung des Wasserschutzgebietes verwendet worden. Die Daten ausgewählter Messstellen wurden auch zur Auswertung des Pumpversuches im Jahr 2020 genutzt.“

 


Beratungsergebnis:

 

Ohne.