Sitzung: 30.11.2023 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2023/225
Beschluss:
Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
beschließt geändert mit nachstehendem Wortlaut:
„Den Mittelanmeldungen wird mit folgenden Anpassungen in
dem Produkt 55410 für folgende Konten zugestimmt:
- 55410.421200
Unterhaltung sonst. unbewegl.
Vermögens für 2024 214.900 €
- 55410.314100
Zuweisungen vom Land für Naturschutz
u. Landschaftspflege
für Planung 2026 677.300 €
- 55410.783115
Messnetz KliMo Krähenmoor für
2024 43.000 €
- 55410.681100
Zuweisungen vom Land KliMo
Krähenmoor für
Planungen 2025 280.800 €
- 55410.681600
Ersatzgelder für Planung
2025 70.200 €
Beratungsgang:
Baurätin
Schnorr stellt die Teilergebnis- und
Investitionspläne des Haushalts 2024 für die Fachdienste 551 Umweltrecht und
Kreisstraßen (ohne das Produkt 55120 Kreisstraßen) und 552 Wasserwirtschaft
vor und erläutert diese beispielhaft.
Der
Teilergebnisplan des FD 551 sieht
für 2024 u.a. Aufwendungen für Boden- und Grundwasseruntersuchungen und
Maßnahmen zur Gefährdungsabschätzung (Konto 55110.427100) auf dem
Vorjahresniveau i.H.v. 78.000 € vor. Für 2024 sind insbesondere die Durchführung
einer „Orientierenden Untersuchung“ an einer Altlast (50.000 €), zwei Phase III
– Untersuchungen an den Bohrschlammgruben (BSG) „Eitzendorf III“ und „Rehburg
Z1“ (zus. 18.000 €) sowie anlassbezogene Untersuchungen und
Monitoring-Maßnahmen (pauschal 10.000 €) geplant.
Unter
Berücksichtigung der korrespondierenden Zuweisungen für Maßnahmen an den BSG
(Konto 55110.314100, 14.000 €) beträgt die Netto-Belastung 64.000 €.
Der
FD 552 plant für 2024 u.a.
Aufwendungen und Investitionen für das „Wassermengenmanagementkonzept“ (Produkt
55211 Gewässerbenutzungen und –schutz).
Aufwendungen
i.H.v. 619.100 € im Ansatz 2024 (sowie 30.900 € Investitionen des Ansatzes
2023) stehen einem Ertrag von 557.300 € (zus. 585.000 €, davon 27.700 € Investitionen)
verteilt auf die Jahre 2024 bis 2026 gegenüber
(Konto 442900 bzw. 348100). Die Förderquote vom Land beträgt 90%.
Für
die „Implementierung eines adaptiven Managements“ (Festpreisangebot 329.011,20
€ brutto inkl. 10 % Eigenanteil) erfolgte bereits die Bindung der Haushaltsmittel
in 2023. In 2024 erfolgt nun auch die Mittelbindung für das „Entscheidungsinstrument
Lichtenmoor und Rodewalder Gräben“ (Festpreisangebot 319.703,24 € brutto inkl.
10 % Eigenanteil).
Der
Teilergebnis- und der Investitionsplan des FD
554 für 2024 wird von Landschaftsarchitekt Gänsslen vorgestellt.
Wesentliche
Veränderungen/Planungen ergeben sich 2024 u.a. im Produkt 55410 (Schutzgebiete,
Artenschutz und Landschaftsplanung) durch die neue Beschilderung des NSG Uchter
Moor (Konto 421200).
Das
Volumen an Investitionen (Produkt 55410) richtet sich nach den Vorgaben durch
den „Eckwertebeschluss“. Zusammen 15.000 € stehen zur Verfügung für Flächenankauf
(11.000 €), Nisthilfen (2.500 €) und Ausstattung des AB-Trupps (1.500 €).
Alle
nicht unter den Eckwertebeschluss fallenden Investitionen werden zu 100% aus
Fördergeldern oder Übertragung von Ersatzgeld erstattet oder unterliegen
Beschlüssen (z.B. Flurbereinigung Lichtenmoor DS 2023/144).
/ Eine
Übersicht der zu genehmigenden Investitionsplanungen 2024 und deren Finanzierungs-
und Refinanzierungsansätze ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Hinsichtlich
der neuen Förderrichtlinie „Biologische Vielfalt (BiolV)“ sollen nun Maßnahmen
mit Förderung in Natura 2000-Gebieten vorangetrieben werden (Konto 421201). Durch
die „BiolV“ können jetzt auch reine Pflegemaßnahmen gefördert werden.
Zur
Wahrung des kurzfristigen Antragsstichtags (30.11.2023) wurde u.a. die Förderung
der Entkusselung von 62 ha ehem. Torfabbauflächen im Kernbereich des Lichtenmoores
(Projektkosten 76.100 €, davon Eigenanteil 15.220 € (20 %)) in Erwartung eines
positiven Ausschuss-Votums bereits vor der Sitzung beantragt.
Gleichermaßen
wurde die Planung, Beschaffung und der Einbau von 10 Wassermessstellen mit
fernauslesbaren Dataloggern im NSG „Krähenmoor II“ (Antragssumme 42.840 €,
davon 80 % Projektförderung und 20 % Ersatzgeld) bereits beantragt.
/ Genauere
Angaben ergeben sich aus der zur Sitzung gereichten Tischvorlage, die
Bestandteil des Protokolls ist und diesem anliegt.
Landschaftsarchitekt Gänsslen bestätigt auf Nachfrage von KTA Hille,
dass im NSG „Krähenmoor II“ hinsichtlich der Fernwartung der Datenlogger keine
Empfangsprobleme bekannt sind.
Auf
Nachfrage von KTA Ziebolz erklärt Landschaftsarchitekt Gänsslen,
dass eine 100%ige Erstattung der Investitionen erfolgt.
Die
entsprechenden Erstattungen werden jedoch nicht im 2024er Haushalt beplant,
sondern werden als „Zuweisungen vom Land“ bzw. „Ersatzgeldern für Planungen“
(Konten 55410. 681100 bzw. 681600) im Haushalt 2025 ausgewiesen.
KTA
Kuhlmann fragt nach, ob sich die den
Haushalt zusätzlichen belastenden Kosten durch die „BiolV“ auf den Eigenanteil
von 15.220 € für die „Entkusselung ehem. Torfabbauflächen im Lichtenmoor“ beschränken.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen bestätigt dies. Für die
anderen geänderten Aufwandsansätze in 2024 sind erhöhte Ertragsansätze für die
Jahre 2025 und 2026 vorgesehen, so dass in Summe nach Endabrechnung dieser
beiden neuen BiolV-Anträge ein Eigenanteil von 15.220 € beim Landkreis
verbleibt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig mit 0 Enthaltungen.