Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt beschließt geändert mit nachstehendem Wortlaut:

 

„Den Mittelanmeldungen wird mit folgenden Anpassungen in dem Produkt 55410 für folgende Konten zugestimmt:

  • 55410.421200

Unterhaltung sonst. unbewegl. Vermögens für 2024                           214.900 €

  • 55410.314100

Zuweisungen vom Land für Naturschutz u. Landschaftspflege

für Planung 2026                                                                                         677.300 €

  • 55410.783115

Messnetz KliMo Krähenmoor für 2024                                                      43.000 €

  • 55410.681100

Zuweisungen vom Land KliMo Krähenmoor für

Planungen 2025                                                                                       280.800 €

  • 55410.681600

Ersatzgelder für Planung 2025                                                                70.200 €

 


Beratungsgang:

 

Baurätin Schnorr stellt die Teilergebnis- und Investitionspläne des Haushalts 2024 für die Fachdienste 551 Umweltrecht und Kreisstraßen (ohne das Produkt 55120 Kreisstraßen) und 552 Wasserwirtschaft vor und erläutert diese beispielhaft.

 

Der Teilergebnisplan des FD 551 sieht für 2024 u.a. Aufwendungen für Boden- und Grundwasseruntersuchungen und Maßnahmen zur Gefährdungsabschätzung (Konto 55110.427100) auf dem Vorjahresniveau i.H.v. 78.000 € vor. Für 2024 sind insbesondere die Durchführung einer „Orientierenden Untersuchung“ an einer Altlast (50.000 €), zwei Phase III – Untersuchungen an den Bohrschlammgruben (BSG) „Eitzendorf III“ und „Rehburg Z1“ (zus. 18.000 €) sowie anlassbezogene Untersuchungen und Monitoring-Maßnahmen (pauschal 10.000 €) geplant.

Unter Berücksichtigung der korrespondierenden Zuweisungen für Maßnahmen an den BSG (Konto 55110.314100, 14.000 €) beträgt die Netto-Belastung 64.000 €.

 

Der FD 552 plant für 2024 u.a. Aufwendungen und Investitionen für das „Wassermengenmanagementkonzept“ (Produkt 55211 Gewässerbenutzungen und –schutz).

Aufwendungen i.H.v. 619.100 € im Ansatz 2024 (sowie 30.900 € Investitionen des Ansatzes 2023) stehen einem Ertrag von 557.300 € (zus. 585.000 €, davon 27.700 € Investitionen) verteilt auf die Jahre 2024 bis 2026 gegenüber (Konto 442900 bzw. 348100). Die Förderquote vom Land beträgt 90%.

Für die „Implementierung eines adaptiven Managements“ (Festpreisangebot 329.011,20 € brutto inkl. 10 % Eigenanteil) erfolgte bereits die Bindung der Haushaltsmittel in 2023. In 2024 erfolgt nun auch die Mittelbindung für das „Entscheidungsinstrument Lichtenmoor und Rodewalder Gräben“ (Festpreisangebot 319.703,24 € brutto inkl. 10 % Eigenanteil).

 

Der Teilergebnis- und der Investitionsplan des FD 554 für 2024 wird von Landschaftsarchitekt Gänsslen vorgestellt.

Wesentliche Veränderungen/Planungen ergeben sich 2024 u.a. im Produkt 55410 (Schutzgebiete, Artenschutz und Landschaftsplanung) durch die neue Beschilderung des NSG Uchter Moor (Konto 421200).

 

Das Volumen an Investitionen (Produkt 55410) richtet sich nach den Vorgaben durch den „Eckwertebeschluss“. Zusammen 15.000 € stehen zur Verfügung für Flächenankauf (11.000 €), Nisthilfen (2.500 €) und Ausstattung des AB-Trupps (1.500 €).

Alle nicht unter den Eckwertebeschluss fallenden Investitionen werden zu 100% aus Fördergeldern oder Übertragung von Ersatzgeld erstattet oder unterliegen Beschlüssen (z.B. Flurbereinigung Lichtenmoor DS 2023/144).

/    Eine Übersicht der zu genehmigenden Investitionsplanungen 2024 und deren Finanzierungs- und Refinanzierungsansätze ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Hinsichtlich der neuen Förderrichtlinie „Biologische Vielfalt (BiolV)“ sollen nun Maßnahmen mit Förderung in Natura 2000-Gebieten vorangetrieben werden (Konto 421201). Durch die „BiolV“ können jetzt auch reine Pflegemaßnahmen gefördert werden.

Zur Wahrung des kurzfristigen Antragsstichtags (30.11.2023) wurde u.a. die Förderung der Entkusselung von 62 ha ehem. Torfabbauflächen im Kernbereich des Lichtenmoores (Projektkosten 76.100 €, davon Eigenanteil 15.220 € (20 %)) in Erwartung eines positiven Ausschuss-Votums bereits vor der Sitzung beantragt.

 

Gleichermaßen wurde die Planung, Beschaffung und der Einbau von 10 Wassermessstellen mit fernauslesbaren Dataloggern im NSG „Krähenmoor II“ (Antragssumme 42.840 €, davon 80 % Projektförderung und 20 % Ersatzgeld) bereits beantragt.

 

/    Genauere Angaben ergeben sich aus der zur Sitzung gereichten Tischvorlage, die Bestandteil des Protokolls ist und diesem anliegt.


Landschaftsarchitekt Gänsslen bestätigt auf Nachfrage von KTA Hille, dass im NSG „Krähenmoor II“ hinsichtlich der Fernwartung der Datenlogger keine Empfangsprobleme bekannt sind.

 

Auf Nachfrage von KTA Ziebolz erklärt Landschaftsarchitekt Gänsslen, dass eine 100%ige Erstattung der Investitionen erfolgt.

Die entsprechenden Erstattungen werden jedoch nicht im 2024er Haushalt beplant, sondern werden als „Zuweisungen vom Land“ bzw. „Ersatzgeldern für Planungen“ (Konten 55410. 681100 bzw. 681600) im Haushalt 2025 ausgewiesen.

 

KTA Kuhlmann fragt nach, ob sich die den Haushalt zusätzlichen belastenden Kosten durch die „BiolV“ auf den Eigenanteil von 15.220 € für die „Entkusselung ehem. Torfabbauflächen im Lichtenmoor“ beschränken.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen bestätigt dies. Für die anderen geänderten Aufwandsansätze in 2024 sind erhöhte Ertragsansätze für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehen, so dass in Summe nach Endabrechnung dieser beiden neuen BiolV-Anträge ein Eigenanteil von 15.220 € beim Landkreis verbleibt.

 


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig mit 0 Enthaltungen.