Sitzung: 04.12.2023 Ausschuss für Regionalentwicklung
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2023/228
- Der Kreistag des Landkreis Nienburg/Weser stimmt der Gründung
einer kommunalen Klimaschutzgesellschaft Mittelweser mbH (KSGmbH) zu und
beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Das
Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 €.
- Der Landkreis Nienburg/Weser beteiligt sich an der kommunalen Klimaschutzgesellschaft
Mittelweser mbH (KSGmbH) gemeinsam mit der Klimaschutzagentur Mittelweser
e.V. und ggf. weiteren kreisangehörigen Kommunen gemäß dem als Anlage 1
beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages. Er übernimmt dabei
zunächst 96 % des Stammkapitals. Der Verein Klimaschutzagentur Mittelweser
e.V. erwirbt einen Anteil von 4 %.
- Der Kreistag beschließt, dass der Landkreis neun Anteile von
jeweils 5% an die neun kreisangehörigen Kommunen veräußern darf, sofern
diese dies begehren.
- Der Kreistag beschließt, dass der Landkreis die KSGmbH mit den im
Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung
der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) dem Landkreis übertragenen Aufgaben
betraut und ihr die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt, jedoch
höchstens bis zur Höhe der hierfür im Gesetz festgelegten
Ausgleichsbeträge des Landes.
- Als Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung in
der KSGmbH wird Herr Landrat Detlev Kohlmeier gewählt. Als Vertretung im
Verhinderungsfall wird Herr Erster Kreisrat Lutz Hoffmann gewählt.
- Der Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung der
KSGmbH wird angewiesen, geeignete Personen für die Geschäftsführung zu
bestellen.
- Der Kreistag beschließt, dass der Landkreis seinen zusätzlichen
Beitrag für den Verein KSA Mittelweser in Höhe von 1,20 €/Einwohner
zukünftig an die KSGmbH abführt.
Beratungsgang:
LR Kohlmeier erläutert die Beschlussvorlage.
KTA Weißenborn fragt an, warum ein Geschäftsführer beim Landkreis
angestellt werden soll.
LR Kohlmeier teilt mit, dass sich die Details zur Frage der Anstellung
der Geschäftsführung unmittelbar bei der Kreisverwaltung noch in der Klärung
befinden. Eine Regelung in diesem Sinne wird es aber geben müssen, da die
angestrebte steuerliche Organschaft dieses voraussetzt.
Herr Brüning fragt an, ob die aktuelle Finanzierung der
Klimaschutzagentur (KSA) erhalten bleibt.
LR Kohlmeier führt aus, dass die Mitglieder wie auch die Sponsoren
weiterhin an die KSA zahlen. Eine Zusage dafür ist für weitere vier Jahre
gegeben. Sofern sich künftig eine Verschiebung von Personal und Aufgaben an die
KSGmbH ergibt, ist der Aufwand bei der KSA wesentlich geringer und es kann
daher zu Verschiebungen auch bei weiteren Einzahlern kommen. Eine finanzielle
Grundversorgung bleibt jedoch bestehen.
Herr Brüning fragt nach, ob die Beratung von Privatpersonen
künftig auch von der KSGmbH durchgeführt werden soll.
LR Kohlmeier erklärt, dies kann vom Beratungsthema abhängen: Die
GmbH wird wirtschaftlich tätig und der Verein trägt weiterhin bestimmte geförderte
Projekte.
KTA Heusmann möchte wissen, wie die Vergütung der neuen
Mitarbeiter geregelt werden soll.
LR Kohlmeier teilt mit, dass für eine ggf. beim Landkreis
eingestellte Geschäftsführung der TVÖD greift. Dieses ist bei einer Anstellung
bei der KSA oder der KSGmbH nicht vorgesehen. Letztendlich regelt der Markt die
Vergütungshöhe.
KTA Bergmann-Kramer hinterfragt, ob die KSGmbH auch wirtschaftliche
Tätigkeiten ausführen soll oder nur beratend tätig wird.
LR Kohlmeier teilt mit, dass sich die KSGmbH v.a. wirtschaftlich
betätigen soll, da die KSA dieses nicht leisten kann. Z.B. hatte der Flecken
Steyerberg bisher eine eigene Klimaschutzmanagerin beschäftigt. Nach deren
Fortgang würde der Flecken mit dieser Aufgabe gern die KSGmbH beauftragen. Die
KSGmbH könnte diese Aufgabe gegen Bezahlung übernehmen und dafür auch eigenes
Personal einstellen.
KTA Heineking möchte wissen, ob die KSGmbH auch die Wärmeplanung
leisten kann.
LR Kohlmeier verneint dieses. Dieses kann die KSGmbH aufgrund des
Umfanges nicht leisten, angedacht ist jedoch, dass sie die Planungen im
Landkreis koordiniert und den Kommunen bspw.
für ihre Ausschreibungen zuarbeitet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig