Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

  1. Der Kreistag des Landkreis Nienburg/Weser stimmt der Gründung einer kommunalen Klimaschutzgesellschaft Mittelweser mbH (KSGmbH) zu und beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000 €.

  1. Der Landkreis Nienburg/Weser beteiligt sich an der kommunalen Klimaschutzgesellschaft Mittelweser mbH (KSGmbH) gemeinsam mit der Klimaschutzagentur Mittelweser e.V. und ggf. weiteren kreisangehörigen Kommunen gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages. Er übernimmt dabei zunächst 96 % des Stammkapitals. Der Verein Klimaschutzagentur Mittelweser e.V. erwirbt einen Anteil von 4 %.
  2. Der Kreistag beschließt, dass der Landkreis neun Anteile von jeweils 5% an die neun kreisangehörigen Kommunen veräußern darf, sofern diese dies begehren.
  3. Der Kreistag beschließt, dass der Landkreis die KSGmbH mit den im Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (NKlimaG) dem Landkreis übertragenen Aufgaben betraut und ihr die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt, jedoch höchstens bis zur Höhe der hierfür im Gesetz festgelegten Ausgleichsbeträge des Landes.
  4. Als Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung in der KSGmbH wird Herr Landrat Detlev Kohlmeier gewählt. Als Vertretung im Verhinderungsfall wird Herr Erster Kreisrat Lutz Hoffmann gewählt.
  5. Der Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung der KSGmbH wird angewiesen, geeignete Personen für die Geschäftsführung zu bestellen.
  6. Der Kreistag beschließt, dass der Landkreis seinen zusätzlichen Beitrag für den Verein KSA Mittelweser in Höhe von 1,20 €/Einwohner zukünftig an die KSGmbH abführt.

 

 

 


Beratungsgang:

 

LR Kohlmeier erläutert die Beschlussvorlage.

 

KTA Weißenborn fragt an, warum ein Geschäftsführer beim Landkreis angestellt werden soll.

 

LR Kohlmeier teilt mit, dass sich die Details zur Frage der Anstellung der Geschäftsführung unmittelbar bei der Kreisverwaltung noch in der Klärung befinden. Eine Regelung in diesem Sinne wird es aber geben müssen, da die angestrebte steuerliche Organschaft dieses voraussetzt.

 

Herr Brüning fragt an, ob die aktuelle Finanzierung der Klimaschutzagentur (KSA) erhalten bleibt.

 

LR Kohlmeier führt aus, dass die Mitglieder wie auch die Sponsoren weiterhin an die KSA zahlen. Eine Zusage dafür ist für weitere vier Jahre gegeben. Sofern sich künftig eine Verschiebung von Personal und Aufgaben an die KSGmbH ergibt, ist der Aufwand bei der KSA wesentlich geringer und es kann daher zu Verschiebungen auch bei weiteren Einzahlern kommen. Eine finanzielle Grundversorgung bleibt jedoch bestehen.

 

Herr Brüning fragt nach, ob die Beratung von Privatpersonen künftig auch von der KSGmbH durchgeführt werden soll.

 

LR Kohlmeier erklärt, dies kann vom Beratungsthema abhängen: Die GmbH wird wirtschaftlich tätig und der Verein trägt weiterhin bestimmte geförderte Projekte.

 

KTA Heusmann möchte wissen, wie die Vergütung der neuen Mitarbeiter geregelt werden soll.

 

LR Kohlmeier teilt mit, dass für eine ggf. beim Landkreis eingestellte Geschäftsführung der TVÖD greift. Dieses ist bei einer Anstellung bei der KSA oder der KSGmbH nicht vorgesehen. Letztendlich regelt der Markt die Vergütungshöhe.

 

KTA Bergmann-Kramer hinterfragt, ob die KSGmbH auch wirtschaftliche Tätigkeiten ausführen soll oder nur beratend tätig wird.

 

LR Kohlmeier teilt mit, dass sich die KSGmbH v.a. wirtschaftlich betätigen soll, da die KSA dieses nicht leisten kann. Z.B. hatte der Flecken Steyerberg bisher eine eigene Klimaschutzmanagerin beschäftigt. Nach deren Fortgang würde der Flecken mit dieser Aufgabe gern die KSGmbH beauftragen. Die KSGmbH könnte diese Aufgabe gegen Bezahlung übernehmen und dafür auch eigenes Personal einstellen.

 

KTA Heineking möchte wissen, ob die KSGmbH auch die Wärmeplanung leisten kann.

 

LR Kohlmeier verneint dieses. Dieses kann die KSGmbH aufgrund des Umfanges nicht leisten, angedacht ist jedoch, dass sie die Planungen im Landkreis koordiniert  und den Kommunen bspw. für ihre Ausschreibungen  zuarbeitet.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig