Der Samtgemeinde Steimbke
wird für den Um- und Anbau an der Grundschule Rodewald eine Zuwendung aus der
Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 577.052,37 € gewährt.
Beratungsgang:
ohne
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Der Samtgemeinde Steimbke
wird für den Um- und Anbau an der Grundschule Rodewald eine Zuwendung aus der
Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 577.052,37 € gewährt.
Beratungsgang:
ohne
Beratungsergebnis:
Einstimmig