Sitzung: 30.11.2023 Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Beschluss:
Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt
nimmt Kenntnis.
Beratungsgang:
KTA
Höper fragt, welche Materialien zur
Ausbesserung des Wegeseitenraums von Feld-/Wirtschaftswegen, insbesondere wenn
diese in Naturschutzgebieten liegen, eingebaut werden dürfen.
Landschaftsarchitekt
Gänsslen erklärt, dass ihm diese
Informationen aktuell nicht vorliegen. Er sagt zu, diese Informationen mit dem
Protokoll nachzureichen.
Nachtrag zum Zeitpunkt der
Protokollerstellung:
„Der Einsatz mineralischer
Ersatzbaustoffe im ländlichen Wegebau (u. a. Forst- und Landwirtschaftswege)
unterliegt den Regelungen der Ersatzbaustoff-Verordnung. Genauere Angaben zu
den einsetzbaren Materialien ergeben sich aus den dort anhängenden Tabellen.
Darin berücksichtigt werden u.a. auch Lagen in Wasserschutzgebieten.
Link zur
ErsatzbaustoffV: https://dejure.org/BGBl/2021/BGBl._I_S._2598
Aus den naturschutzrechtlichen
Regelungen (vgl. § 14 BNatSchG und entsprechende landesrechtliche Regelungen)
ergeben sich gegebenenfalls weitere Anforderungen. Der Einbau mineralischer
Ersatzbaustoffe in Naturschutzgebieten (NSG) ist daher vor Beginn der Unteren
Naturschutzbehörde beim Landkreis Nienburg/Weser (UNB) anzuzeigen.
Die UNB hat dann eine Prüfung nach der
gültigen NSG-VO vorzunehmen. Hier ist dann eine Überprüfung an den jeweils
spezielleren Normen und Zielen zum Schutzzweck auszurichten. Bei Lage der zu
sanierenden Wege im Hochmoorkörper und auch in nährstoffarmen trockenen
Sandbereichen ist dann das Erfordernis zur Einbringung ausschließlich
kalkfreier Materialien gegeben, um nicht nachteilig auf die Schutz- und Entwicklungsziele
des NSGs haben zu können.“
Beratungsergebnis:
Ohne.