Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Beratungsgang:

 

KTA Höper fragt, welche Materialien zur Ausbesserung des Wegeseitenraums von Feld-/Wirtschaftswegen, insbesondere wenn diese in Naturschutzgebieten liegen, eingebaut werden dürfen.

 

Landschaftsarchitekt Gänsslen erklärt, dass ihm diese Informationen aktuell nicht vorliegen. Er sagt zu, diese Informationen mit dem Protokoll nachzureichen.

 

Nachtrag zum Zeitpunkt der Protokollerstellung:

 

„Der Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe im ländlichen Wegebau (u. a. Forst- und Landwirtschaftswege) unterliegt den Regelungen der Ersatzbaustoff-Verordnung. Genauere Angaben zu den einsetzbaren Materialien ergeben sich aus den dort anhängenden Tabellen. Darin berücksichtigt werden u.a. auch Lagen in Wasserschutzgebieten.

Link zur  ErsatzbaustoffV: https://dejure.org/BGBl/2021/BGBl._I_S._2598

 

Aus den naturschutzrechtlichen Regelungen (vgl. § 14 BNatSchG und entsprechende landesrechtliche Regelungen) ergeben sich gegebenenfalls weitere Anforderungen. Der Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in Naturschutzgebieten (NSG) ist daher vor Beginn der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Nienburg/Weser (UNB) anzuzeigen.

Die UNB hat dann eine Prüfung nach der gültigen NSG-VO vorzunehmen. Hier ist dann eine Überprüfung an den jeweils spezielleren Normen und Zielen zum Schutzzweck auszurichten. Bei Lage der zu sanierenden Wege im Hochmoorkörper und auch in nährstoffarmen trockenen Sandbereichen ist dann das Erfordernis zur Einbringung ausschließlich kalkfreier Materialien gegeben, um nicht nachteilig auf die Schutz- und Entwicklungsziele des NSGs haben zu können.“

 


Beratungsergebnis:

 

Ohne.