Beratungsgang:

 

KTA Barg teilt mit, dass aufgrund der Baumaßnahme im Zuge der B 61 bei Harrienstedt der Verkehr auf einer Strecke von rd. 14 Kilometern umgeleitet wurde. Anwohner und Ortskundige hätten daher den westlichen Bereich der K 16 als Ausweichstrecke genutzt. Die Seitenränder seien nun stark beschädig und ausgefahren. Auf einem Teilstück von rd. 750m seien die Schäden erheblich und müssten zeitnah instandgesetzt werden.

 

Er erkundigt sich, warum die "alte B 61" nicht als Umleitungsstrecke genutzt worden wäre, wann mit einer Instandsetzungsmaßnahme zu rechnen sei und ob es Überlegungen zur Komplettsanierung des Teilstückes von rd. 750m gäbe.

 

Ltd. BD Schindler erläutert, dass die Umleitung so weitreichend erfolgt sei, weil die kleineren Straßen vom Volumen her nicht für das Verkehrsaufkommen ausreichend seien. Aufgrund von Vorgaben der Berufsgenossenschaften seien Straßensanierungsmaßnahmen mit einer halbseitigen Sperrung oftmals nicht mehr zulässig. Insbesondere LKW sollten die Umleitungen nutzten. Man könne den Verkehr wegen der Erreichbarkeit der privaten Grundstücke auf den kleineren Straßen nicht komplett abstellen. Dass dort dann auch LKW durchführen und sich entgegenkämen, könne man nicht verhindern.

 

Die "alte B 61" sei in eine Gemeindestraße herabgestuft worden. Eine Umleitung dürfe nur über eine klassifizierte Straße (Bundes-, Landes- oder Kreisstraße) erfolgen.

 

Die Fahrbahninstandsetzung erfolge über die Straßenmeisterei Uchte. Da die Schäden gerade erst entstanden seien, gäbe es noch keine Planung für die Instandsetzungsarbeiten. Die ZEB im nächsten Jahr würde Aufschluss über den tatsächlichen Zustand der Fahrbahn geben. Daraufhin würde man die Baumaßnahmen für das Jahr 2025 planen. Hierüber würde in der Sitzung im November 2024 informiert werden.