Sitzung: 28.11.2023 Ausschuss für Kreisstraßen
Beratungsgang:
KTA Barg teilt mit, dass aufgrund der Baumaßnahme im Zuge der
B 61 bei Harrienstedt der Verkehr auf einer Strecke von rd. 14 Kilometern
umgeleitet wurde. Anwohner und Ortskundige hätten daher den westlichen Bereich
der K 16 als Ausweichstrecke genutzt. Die Seitenränder seien nun stark
beschädig und ausgefahren. Auf einem Teilstück von rd. 750m seien die Schäden
erheblich und müssten zeitnah instandgesetzt werden.
Er erkundigt sich, warum die
"alte B 61" nicht als Umleitungsstrecke genutzt worden wäre, wann mit
einer Instandsetzungsmaßnahme zu rechnen sei und ob es Überlegungen zur
Komplettsanierung des Teilstückes von rd. 750m gäbe.
Ltd. BD Schindler erläutert, dass die Umleitung so weitreichend erfolgt
sei, weil die kleineren Straßen vom Volumen her nicht für das Verkehrsaufkommen
ausreichend seien. Aufgrund von Vorgaben der Berufsgenossenschaften seien
Straßensanierungsmaßnahmen mit einer halbseitigen Sperrung oftmals nicht mehr
zulässig. Insbesondere LKW sollten die Umleitungen nutzten. Man könne den
Verkehr wegen der Erreichbarkeit der privaten Grundstücke auf den kleineren
Straßen nicht komplett abstellen. Dass dort dann auch LKW durchführen und sich
entgegenkämen, könne man nicht verhindern.
Die "alte B 61" sei
in eine Gemeindestraße herabgestuft worden. Eine Umleitung dürfe nur über eine klassifizierte
Straße (Bundes-, Landes- oder Kreisstraße) erfolgen.
Die Fahrbahninstandsetzung
erfolge über die Straßenmeisterei Uchte. Da die Schäden gerade erst entstanden
seien, gäbe es noch keine Planung für die Instandsetzungsarbeiten. Die ZEB im
nächsten Jahr würde Aufschluss über den tatsächlichen Zustand der Fahrbahn
geben. Daraufhin würde man die Baumaßnahmen für das Jahr 2025 planen. Hierüber
würde in der Sitzung im November 2024 informiert werden.