Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abweichend von § 110 Abs. 8 NKomVG wird für das Haushaltsjahr 2024 ein Haushaltssicherungskonzept nicht aufgestellt, da aufgrund der festgestellten Folgen des Krieges in der Ukraine der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird (§ 182 Abs. 5 i. V. mit Abs. 4 Nr. 3 NKomVG). 

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2024 sowie das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 in der jetzt vorliegenden Fassung werden beschlossen.

 


Beratungsgang:

 

KVR Dachs stellt anhand einer Präsentation die Veränderung zum 1. Entwurf dar. Der Fehlbetrag im Ergebnishaus erhöhe sich um 0,43 Mio. Euro auf 34,7 Mio. Euro. Bei den Investitionen müssten weitere 40.000 Euro eingeplant werden.

Bei der Abwägung über die Höhe der Kreisumlage sei zu berücksichtigen, dass in der mittelfristigen Planung jährlich mit Fehlbeträgen gerechnet werden müsse und die Verschuldung deutlich ansteige. Die Steuerkraft der Gemeinden für 2023 wäre um 4,68 % gestiegen, die sei insbesondere durch einen Sondereffekt zu erklären. Die Steuereinnahmekraft der Kommunen sei sehr heterogen. Auch die Finanzlage der Kommunen sei sehr heterogen. Ferner wäre die Betriebskostenförderung in 2023 um weitere 5,5 Mio. Euro erhöht worden.

In der Stellungnahme der Kommunen wäre darauf hingewiesen worden, dass die Jahresergebnisse immer besser ausfallen würden und die Planungsgenauigkeit verbessert werden müsse. Die Kommunen ständen ebenfalls vor erheblichen Herausforderungen. Sie regten an, die Umlagesätze, mit Blick auf die defizitären gemeindlichen Haushalte, zu überdenken.

Die Abwägung ergäbe, dass der Landkreis Fehlbeträge in Kauf nähme und steuerschwache Kommunen durch die Differenzierung der Umlage entlaste. Ein weiterer Ausgleich fände durch die Betriebskostenförderung für Kindertagesstätten statt. Beim Vergleich der finanziellen Mittel des Landkreises und der Kommunen sei kein eklatantes Ungleichgewicht zu erkennen. Der Grundsatz der angemessenen Finanzausstattung würde nicht verletzt.

KTA Hille erkundigt sich, ob der Eckwertebeschuss durch den Bau des Mastes für die digitale Alarmierung in Uchte überschritten würde. KVR Dachs erklärt, dass diese Maßnahme ein Projekt darstelle und somit der Eckwert hierdurch nicht überschritten würde.

KTA Bergmann-Kramer stellt fest, dass der Fehlbetrag in Höhe von 34 Mio. Euro erheblich sei. Die fehlende Finanzausstattung könne nur vom Bund oder Land kompensiert werden. Entsprechende Fehlbeträge könnten auf Dauer nicht hingenommen werden.


Beratungsergebnis:

 

Einstimmig