Sitzung: 05.12.2023 Ausschuss für Finanzen und Personal
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2023/199/1
Abweichend von § 110 Abs. 8 NKomVG wird für das
Haushaltsjahr 2024 ein Haushaltssicherungskonzept nicht aufgestellt, da
aufgrund der festgestellten Folgen des Krieges in der Ukraine der
Haushaltsausgleich nicht erreicht wird (§ 182 Abs. 5 i. V. mit Abs. 4 Nr. 3
NKomVG).
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2024 sowie
das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 in der jetzt vorliegenden
Fassung werden beschlossen.
Beratungsgang:
KVR
Dachs stellt anhand einer Präsentation die Veränderung zum 1. Entwurf dar. Der
Fehlbetrag im Ergebnishaus erhöhe sich um 0,43 Mio. Euro auf 34,7 Mio. Euro.
Bei den Investitionen müssten weitere 40.000 Euro eingeplant werden.
Bei
der Abwägung über die Höhe der Kreisumlage sei zu berücksichtigen, dass in der
mittelfristigen Planung jährlich mit Fehlbeträgen gerechnet werden müsse und
die Verschuldung deutlich ansteige. Die Steuerkraft der Gemeinden für 2023 wäre
um 4,68 % gestiegen, die sei insbesondere durch einen Sondereffekt zu erklären.
Die Steuereinnahmekraft der Kommunen sei sehr heterogen. Auch die Finanzlage
der Kommunen sei sehr heterogen. Ferner wäre die Betriebskostenförderung in
2023 um weitere 5,5 Mio. Euro erhöht worden.
In
der Stellungnahme der Kommunen wäre darauf hingewiesen worden, dass die
Jahresergebnisse immer besser ausfallen würden und die Planungsgenauigkeit verbessert
werden müsse. Die Kommunen ständen ebenfalls vor erheblichen Herausforderungen.
Sie regten an, die Umlagesätze, mit Blick auf die defizitären gemeindlichen
Haushalte, zu überdenken.
Die
Abwägung ergäbe, dass der Landkreis Fehlbeträge in Kauf nähme und steuerschwache
Kommunen durch die Differenzierung der Umlage entlaste. Ein weiterer Ausgleich
fände durch die Betriebskostenförderung für Kindertagesstätten statt. Beim
Vergleich der finanziellen Mittel des Landkreises und der Kommunen sei kein eklatantes
Ungleichgewicht zu erkennen. Der Grundsatz der angemessenen Finanzausstattung
würde nicht verletzt.
KTA
Hille erkundigt sich, ob der Eckwertebeschuss durch den Bau des Mastes für die
digitale Alarmierung in Uchte überschritten würde. KVR Dachs erklärt, dass
diese Maßnahme ein Projekt darstelle und somit der Eckwert hierdurch nicht
überschritten würde.
KTA
Bergmann-Kramer stellt fest, dass der Fehlbetrag in Höhe von 34 Mio. Euro erheblich
sei. Die fehlende Finanzausstattung könne nur vom Bund oder Land kompensiert
werden. Entsprechende Fehlbeträge könnten auf Dauer nicht hingenommen werden.
Beratungsergebnis:
Einstimmig