Sitzung: 14.02.2024 Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2024/014
Beratungsgang:
Erster Kreisrat Hoffmann erklärt zu dem Bericht, dass auf Grundlage einer
Übereinkunft der EU Mitgliedsstaaten auch das Land Niedersachsen die Aufnahme
von Betroffenen anlässlich einer Notsituation in die
Katastrophenschutzplanungen aufgenommen habe. Der Erlass sei am 15.11.2023
veröffentlicht und zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Die Anforderungen an die
Unterbringung sowie die Zeitschiene seien sehr präzise beschrieben. Diese
Anforderungen können nur erfüllt werden, sofern der Landkreis Nienburg das
erforderlichen Material bevorrate. Er habe über den Niedersächsischen
Landkreistag angefragt, wer die Kosten einer erforderlichen Bevorratung trage,
habe aber bisher noch keine Antwort dazu bekommen.
Verwaltungsangestellter
Göhler teilt mit, dass eine erste
Grobschätzung eine Beschaffungssumme von rund 2 Millionen Euro für Material und
Lagerkosten, ohne Mietkosten für Unterkünfte ergeben habe.
Auf Nachfrage von KTA
Iraki nach gesicherten Unterkünften für eine solche Unterbringung erklärt Verwaltungsangestellter
Göhler, dass hierfür 6 Turnhallen in der Stadt Nienburg in Frage kämen.
KTA Hille fragt, ob eine Inbetriebnahme der Unterkünfte in der
geforderten Zeit logistisch überhaupt zu leisten sei. Erster Kreisrat
Hoffmann erklärt, dass eine Lagerung von Material in den Hallen in Lemke
möglich wäre und die Hilfsorganisationen im Landkreis Nienburg für eine
Unterstützung zur Verfügung stehen werden. Für den Fall der Inbetriebnahme
müssen dann Transportkapazitäten gefunden werden.
Kreisbrandmeister Fischer erklärt, dass eine Inbetriebnahme der Unterkünfte
innerhalb von 6 Stunden utopisch sei. Die Transport- und Logistikkapazitäten
reichten dafür gar nicht aus. Wenn alles gut laufe, wäre eine Inbetriebnahme
binnen 24 Stunden schon gut.
Fachberater Steinbach vom THW weist darauf hin, dass nicht nur die
Unterbringung von Material, sondern auch die Wartung und Instandhaltung als
Aufwand zu berücksichtigen sei.
Beratungsergebnis: