Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Erster Kreisrat Hoffmann erklärt zu dem Bericht, dass auf Grundlage einer Übereinkunft der EU Mitgliedsstaaten auch das Land Niedersachsen die Aufnahme von Betroffenen anlässlich einer Notsituation in die Katastrophenschutzplanungen aufgenommen habe. Der Erlass sei am 15.11.2023 veröffentlicht und zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Die Anforderungen an die Unterbringung sowie die Zeitschiene seien sehr präzise beschrieben. Diese Anforderungen können nur erfüllt werden, sofern der Landkreis Nienburg das erforderlichen Material bevorrate. Er habe über den Niedersächsischen Landkreistag angefragt, wer die Kosten einer erforderlichen Bevorratung trage, habe aber bisher noch keine Antwort dazu bekommen.

 

Verwaltungsangestellter Göhler teilt mit, dass eine erste Grobschätzung eine Beschaffungssumme von rund 2 Millionen Euro für Material und Lagerkosten, ohne Mietkosten für Unterkünfte ergeben habe.

 

Auf Nachfrage von KTA Iraki nach gesicherten Unterkünften für eine solche Unterbringung erklärt Verwaltungsangestellter Göhler, dass hierfür 6 Turnhallen in der Stadt Nienburg in Frage kämen.

 

KTA Hille fragt, ob eine Inbetriebnahme der Unterkünfte in der geforderten Zeit logistisch überhaupt zu leisten sei. Erster Kreisrat Hoffmann erklärt, dass eine Lagerung von Material in den Hallen in Lemke möglich wäre und die Hilfsorganisationen im Landkreis Nienburg für eine Unterstützung zur Verfügung stehen werden. Für den Fall der Inbetriebnahme müssen dann Transportkapazitäten gefunden werden.

 

Kreisbrandmeister Fischer erklärt, dass eine Inbetriebnahme der Unterkünfte innerhalb von 6 Stunden utopisch sei. Die Transport- und Logistikkapazitäten reichten dafür gar nicht aus. Wenn alles gut laufe, wäre eine Inbetriebnahme binnen 24 Stunden schon gut.

 

Fachberater Steinbach vom THW weist darauf hin, dass nicht nur die Unterbringung von Material, sondern auch die Wartung und Instandhaltung als Aufwand zu berücksichtigen sei.

 

 

 


Beratungsergebnis: