Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Beratungsgang:

 

Verwaltungsangestellter Wegener erklärt, dass in der Richtlinie festgelegt  werde solle welche Projekte, Maßnahmen und Güter der Hilfsorganisationen förderfähig seien. Es gehe dabei grundsätzlich um die Persönliche Schutzausrüstung der Einsatzkräfte, Einsatzausrüstung wie auch technische Geräte, Fahrzeuge, Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte und auch die laufenden Unterhaltungskosten der Ausrüstung.

 

Die Höhe und Zuwendungen der Förderungen sollen auf einem noch festzulegenden jährlichen Betrag im Haushalt des Landkreises Nienburg aufbauen und nach einem Verteilschlüssel auf die Im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen aufgeteilt werden. Der Verteilschlüssel solle sich aus den im Katastrophenschutz mitwirkenden Fahrzeugen der Hilfsorganisationen nach einem noch festzulegenden Punktwert für Fahrzeugtypen ergeben. Die Fördersumme solle den Hilfsorganisationen nach Freigabe des Haushalts ausgezahlt werden und nach Abschluss des Jahres sollten die Organisationen dann erklären, wofür die Mittel verwendet wurden.

 

Die Richtlinie sei in Arbeit, konnte aber aufgrund der personellen Situation im Fachdienst noch nicht abgeschlossen werden. Sie solle so wenig wie möglich Bürokratie beinhalten. Die Richtlinie solle bis zur nächsten Sitzung dieses Ausschusses im Juni abschließen und vorgestellt werden. Außerdem müsse auch noch die jährliche Höhe für die Förderung festgelegt und im Haushalt verankert werden.

 

Der Erste Kreisrat Hoffmann erklärt, dass eine Verteilung der Förderung nur an den zur Verfügung stehenden Fahrzeugen gemessen werde solle, da die dafür erforderlichen Einsatzkräfte durch Vorgaben zur Besetzung der Fahrzeuge bereits feststehen. Es solle mit dieser Richtlinie außerdem so wenig Bürokratie geschaffen werden, wie möglich. Einzelheiten seien noch mit dem Fachbereich Finanzen zu klären. Es wären Konzepte ähnlich denen im Heidekreis und dem Landkreis Rotenburg/Wümme denkbar, die für den Heidekreis beispielsweise eine Fördersumme von 100.000 € jährlich ausweisen. Ein Vorschlag der Verwaltung solle in der nächsten Sitzung dieses Ausschusses folgen.