Sitzung: 14.02.2024 Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen
Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.
Vorlage: 2024/015
Beratungsgang:
Verwaltungsangestellter
Wegener erklärt, dass in der
Richtlinie festgelegt werde solle welche
Projekte, Maßnahmen und Güter der Hilfsorganisationen förderfähig seien. Es
gehe dabei grundsätzlich um die Persönliche Schutzausrüstung der Einsatzkräfte,
Einsatzausrüstung wie auch technische Geräte, Fahrzeuge, Aus- und Fortbildung
der ehrenamtlichen Einsatzkräfte und auch die laufenden Unterhaltungskosten der
Ausrüstung.
Die Höhe und Zuwendungen der
Förderungen sollen auf einem noch festzulegenden jährlichen Betrag im Haushalt
des Landkreises Nienburg aufbauen und nach einem Verteilschlüssel auf die Im
Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen aufgeteilt werden. Der
Verteilschlüssel solle sich aus den im Katastrophenschutz mitwirkenden
Fahrzeugen der Hilfsorganisationen nach einem noch festzulegenden Punktwert für
Fahrzeugtypen ergeben. Die Fördersumme solle den Hilfsorganisationen nach
Freigabe des Haushalts ausgezahlt werden und nach Abschluss des Jahres sollten
die Organisationen dann erklären, wofür die Mittel verwendet wurden.
Die Richtlinie sei in Arbeit,
konnte aber aufgrund der personellen Situation im Fachdienst noch nicht
abgeschlossen werden. Sie solle so wenig wie möglich Bürokratie beinhalten. Die
Richtlinie solle bis zur nächsten Sitzung dieses Ausschusses im Juni
abschließen und vorgestellt werden. Außerdem müsse auch noch die jährliche Höhe
für die Förderung festgelegt und im Haushalt verankert werden.
Der Erste Kreisrat Hoffmann erklärt, dass eine Verteilung der Förderung nur an
den zur Verfügung stehenden Fahrzeugen gemessen werde solle, da die dafür
erforderlichen Einsatzkräfte durch Vorgaben zur Besetzung der Fahrzeuge bereits
feststehen. Es solle mit dieser Richtlinie außerdem so wenig Bürokratie
geschaffen werden, wie möglich. Einzelheiten seien noch mit dem Fachbereich
Finanzen zu klären. Es wären Konzepte ähnlich denen im Heidekreis und dem
Landkreis Rotenburg/Wümme denkbar, die für den Heidekreis beispielsweise eine Fördersumme
von 100.000 € jährlich ausweisen. Ein Vorschlag der Verwaltung solle in der
nächsten Sitzung dieses Ausschusses folgen.