Sitzung: 13.03.2024 Ausschuss für Regionalentwicklung
Vorlage: 2024/025
Das
Gremium beschließt einstimmig.
Beratungsgang:
Dipl.-Geogr. Rühe stellt die Maßnahmen 2304 und 2401 bis 2404 vor.
KTA Hille hält die Maßnahme 2402 für sinnvoll. Er möchte
wissen, ob die Richtlinieüber die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Clean
Vehicles Directive) auch beim Bürgerbus zum Tragen kommt und ob die Kreise
betroffen sind.
Dipl.-Geogr. Rühe antwortet,
dass die Richtlinie für die gesamte EU gilt. Deutschland muss eine Landesquote
erfüllen, dazu gehören alle ÖPNV Fahrzeuge. Überlandbusse fallen nicht unter
diese Richtlinie, ebenso wenig der Stadtbus.
Insbesondere die großen
Städte rüsten um.
Für den Bürgerbus kommt diese
Richtlinie in den nächsten 5 Jahren nicht zum Tragen.
Herr Schäfer fragt, ob der Bürgerbus barrierefrei ist.
Dipl.-Geogr. Rühe bejaht dies.
KTA Schiemann möchte wissen, ob es sich bei dem Bürgerbus um eine
Einzelbeschaffung handelt.
Dipl.-Geogr. Rühe antwortet, dass es sich hierbei um ein Einzelfahrzeug
handelt. Anforderungen an eine Förderung eines neuen Busses sind, dass das
Altfahrzeug mindestens 250.000 Fahrplankilometer geleistet haben muss und für
mindestens 5 Jahre im Linienbusverkehr eingesetzt war.
KTA Kurowski merkt an, dass der Bürgerbus in Rehburg gut
angenommen wurde und diesbezüglich sicherlich Vorreiter ist. Der Bürgerbus ist in
anderen Kreisen ausprobiert worden, konnte sich aber nicht etablieren.