Das Gremium beschließt einstimmig.


Beratungsgang:

 

Dipl.-Geogr. Rühe stellt die Maßnahmen 2304 und 2401 bis 2404 vor.

 

KTA Hille hält die Maßnahme 2402 für sinnvoll. Er möchte wissen, ob die Richtlinieüber die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive) auch beim Bürgerbus zum Tragen kommt und ob die Kreise betroffen sind.

 

Dipl.-Geogr. Rühe  antwortet, dass die Richtlinie für die gesamte EU gilt. Deutschland muss eine Landesquote erfüllen, dazu gehören alle ÖPNV Fahrzeuge. Überlandbusse fallen nicht unter diese Richtlinie, ebenso wenig der Stadtbus.

Insbesondere die großen Städte rüsten um.

Für den Bürgerbus kommt diese Richtlinie in den nächsten 5 Jahren nicht zum Tragen.

 

Herr Schäfer fragt, ob der Bürgerbus barrierefrei ist.

 

Dipl.-Geogr. Rühe bejaht dies.

 

KTA Schiemann möchte wissen, ob es sich bei dem Bürgerbus um eine Einzelbeschaffung handelt.

 

Dipl.-Geogr. Rühe antwortet, dass es sich hierbei um ein Einzelfahrzeug handelt. Anforderungen an eine Förderung eines neuen Busses sind, dass das Altfahrzeug mindestens 250.000 Fahrplankilometer geleistet haben muss und für mindestens 5 Jahre im Linienbusverkehr eingesetzt war.

 

KTA Kurowski merkt an, dass der Bürgerbus in Rehburg gut angenommen wurde und diesbezüglich sicherlich Vorreiter ist. Der Bürgerbus ist in anderen Kreisen ausprobiert worden, konnte sich aber nicht etablieren.