Das Gremium nimmt Kenntnis.


Beratungsgang:

 

Dipl.-Geogr. Rühe berichtet, dass in diesem Kalenderjahr der Nahverkehrsplan

2019 – 2023 für die kommenden fünf Jahre fortgeschrieben wird. Der Landkreis Nienburg/Weser ist als zuständiger Aufgabenträger für den ÖPNV gemäß § 6 des ‚Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes verpflichtet, alle fünf Jahre einen aktuellen Nahverkehrsplan aufzustellen.

Damit die verschiedenen Kommunen und Institutionen des Landkreises bereits vor dem offiziellen Beteiligungsverfahren darüber informiert sind, werden diese aktuell von der Verwaltung angeschrieben und um Ihre Hinweise und Anregungen für die Fortschreibung gebeten.

Der aktuelle Nahverkehrsplan kann auf der Seite des Landkreises unter der Rubrik ‚ÖPNV‘ eingesehen werden (siehe unter: https://www.lk-nienburg.de/leben-im-landkreis/mobilitaet/oepnv/ ).

Die Verwaltung wird in einem der beiden folgenden AfR-Sitzungen über den Fortgang des Projektes berichten.