Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Der Straßenbauausschuss stimmt den Haushaltsansätzen in der vorgelegten Form zu.


KOAR Kernein erörtert die einzelnen Haushaltsansätze und hebt hierbei besonders den Ansatz für die Unterhaltung der Kreisstraßen mit insgesamt 1.007.500,00 € hervor. Dieser Ansatz setzt sich aus den Bedarfsmeldungen der drei Straßenmeistereien zusammen, die u. a. die Kosten für Fahrbahn- und Radwegunterhaltung, Unterhaltung der Brücken/Durchlässe und Entwässerungseinrichtungen, Grünpflege, Markierung, Winterdienst und Kfz-Kosten in Höhe von insgesamt 610.000,00 € beinhalten. Hinzu kommen 397.500,00 € für 15 besondere Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.

 

TA Sangmeister weist ergänzend darauf hin, dass der Bedarf im Sommer festgestellt wurde und durch witterungsbedingte Einflüsse im Winter eine andere Reihenfolge erforderlich werden kann.

 

KTA Dr. Weghöft möchte wissen, ob es für die zahlreichen Brückenbauwerke an Kreisstraßen ein Kataster mit TÜV-Terminen usw. gibt und ob bestimmte Jahre hiervon besonders betroffen sind.

 

TA Sangmeister führt aus, dass neben den mtl. Sichtprüfungen jährliche Überprüfungen durch die Straßenmeister vorgenommen werden und dass alle 5 Jahre Brückenhauptprüfungen stattfinden. Zudem werden im Zuge von Straßenbaumaßnahmen Brückenbauwerke mit überprüft. Besondere Brückenmaßnahmen im Bereich der Kreisstraßen sind derzeit nicht geplant. Für jede Brücke wird ein Brückenbuch geführt.

 

KTA Dr. Heidemeier fragt, ob die Kosten der technischen Verwaltung der Kreisstraßen nach der HOAI abgerechnet werden.

 

TA Sangmeister entgegnet, dass die Kosten der Grundlast nach dem tatsächlichen Aufwand anhand der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und die Auflastkosten nach der HOAI berechnet werden.

 

KOAR Kernein bemerkt, dass die Abrechnung nach der KLR zu einer nur unwesentlichen Kostensteigerung geführt hat. Der Vorteil für den Landkreis Nienburg/Weser ist, dass er kein eigenes technisches Personal vorhalten muss. Derzeit lassen 13 Landkreise im ehemaligen Regierungsbezirk Hannover die technische Verwaltung der Kreisstraßen von den zuständigen Straßenbaubehörden wahrnehmen.

 

KTA Dr. Weghöft bezweifelt, dass das Land evtl. aus der Kosten- und Leistungsrechnung erkennbare Einsparungen an die Landkreise als Kostenträger weitergibt

 

TA Sangmeister erklärt, dass bis zum Jahr 2000 in Niedersachsen in allen Landkreisen die gleiche Summe pro km Kreisstraße gezahlt wurde. Seit 2001 erfolgt durch die Straßenbaubehörde Nienburg die Abrechnung vereinbarungsgemäß nach der KLR. Unterschiede in den Kosten der technischen Verwaltung bei den verschiedenen Landkreisen zeigen sich jetzt. Die Höhe der Auflastkosten hängt davon ab, welche bzw. wie viel Baumaßnahmen durchgeführt wurden. Der Landkreis Nienburg/Weser stellt relativ viel Unterhaltungsmittel zur Verfügung, während z. B. der Landkreis Diepholz nur noch 70 % dieser Mittel bereitstellt. In den 90er Jahren hat Diepholz allerdings mehr Mittel für die Erneuerung ausgegeben. Diese Beträge haben Einfluss auf die Höhe der an das Land zu zahlenden Kosten. Der Landkreis Nienburg/Weser gehört mit den Landkreisen Diepholz und Oldenburg von der Pauschale her zu den günstigsten Landkreisen.

 

Auf KTA Dr. Heidemeiers Frage, warum für 27 Kreisstraßenwärter 9.300,00 € für Dienstkleidung erforderlich sind, erwidert KOAR Kernein, dass allein ca. 4.000,00 € hiervon die Mietkosten für die Warnschutzanzüge ausmachen.

 

KTA Thielking zeigt sich erstaunt darüber, dass die Erstattungen für Straßenunterhaltungsdienste an Bundes- und Landesstraßen im nächsten Jahr nur 10.000,00 € bzw. 1.000,00 € ausmachen, während hierfür im lfd. Haushaltsjahr noch weitaus höhere Einnahmen veranschlagt waren.

 

TA Sangmeister gibt hierzu an, dass mit Einführung der KLR u. a. auch die Möglichkeit zum Gegensteuern bezüglich des Einsatzes der verschiedenen Straßenwärter einfacher geworden ist. Ein Lohnstundenausgleich mit Bund und Land wird nur noch in Ausnahmefällen durchgeführt werden müssen.

 

KOAR Kernein fährt fort mit der Erläuterung der Ansätze des Vermögenshaushaltes 2006. Hierbei erwähnt er besonders die Ansätze für den Ausbau des “letzten” großen Straßenabschnittes im Zuge der

K 8 zwischen Landesbergen und Brokeloh sowie den zweiten und letzten Abschnitt der K 148 und den 1. Bauabschnitt des Radweges im Zuge der K 62. Für alle drei Maßnahmen wird eine GVFG-Zu­wendung von 60 % erwartet. Für größere eigenfinanzierte Sanierungsmaßnahme an Kreisstraßen ist für 2006 kein Ansatz vorgesehen, weil mit den Restmitteln aus 2005 noch verschiedene Maßnahmen im nächsten Jahr weitergeführt werden sollen.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung
1