Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Der Straßenbauausschuss stimmt dem Bauprogramm für eigenfinanzierte Um-, Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen an Kreisstraßen zu. Hierbei werden Maßnahmen, die technisch nur mit Beteiligung der betreffenden Gemeinde umzusetzen sind nur gebaut, wenn sich die Gemeinde entsprechend an den Kosten beteiligt.

 


TA Sangmeister erläutert die fünf vorgesehenen Maßnahmen des neu erstellten Bauprogramms für eigenfinanzierte Um-, Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen. Es ist vorgesehen, diese Maßnahmen mit einem Kostenvolumen von insgesamt 1.297.620,00 € in dem Zeitraum 2007 bis 2012 auszuführen.

 

KTA Schwiering gibt bekannt, dass KTA Keitsch ihm durch eine Faxmitteilung gebeten hat, die 5. Maßnahme “K 40 – OD Deblinghausen” im Straßenbauausschuss zu behandeln. Der Flecken Steyerberg habe bereits 1992 eine Vorfinanzierung dieser Kosten angeboten. Hierzu sei der Flecken auch jetzt noch bereit. Die Rückzahlung durch den Landkreis könne 2012 oder später erfolgen.

 

KOAR Kernein trägt vor, dass im Zuge der K 40 die Regenwasserkanalisation in der OD Deblinghausen das vordringlichste Problem ist. Im Zusammenhang mit dem Radweg Hesterberg – Deblinghausen ist die Straßenbauverwaltung schon seit November 1992 mit diesem Abschnitt beschäftigt, wobei große Meinungsunterschiede bezüglich der Zuständigkeit für die Entwässerungsregelung bestehen. 1997 hat das Straßenbauamt einen Entwurf mit verschiedenen Varianten für die OD Deblinghausen aufgestellt. Der Flecken Steyerberg hat dann 1998 angeboten, bei einer GVFG-Förderung die verbleibenden 40 % zur Hälfte zu tragen. Die Maßnahme wurde jedoch nie in das Programm aufgenommen, weil damals wegen der Expo usw. keine Mittel für den Straßenbau bereitgestellt werden konnten.

 

Bei dem jetzigen Bauprogramm werden andere Maßnahmen von der Fachbehörde zunächst als vordringlicher angesehen. Auch bei einer Vorfinanzierung muss der Landkreis das Geld in einigen Jahren zur Verfügung haben. Wenn der Ausbau in der OD Deblinghausen so dringlich ist, muss der Straßenbauausschuss evtl. die Reihenfolge ändern.

 

TA Sangmeister weist darauf hin, dass bereits vor 6 – 7 Jahren eine Untersuchung des Kreisstraßenzustandes für das daraufhin beschlossene “UA-Programm” gemacht wurde. Die dringlichsten Maßnahmen sind inzwischen abgearbeitet. Für die erforderlich gewordene Neuaufstellung dieses Programms hat jede Straßenmeisterei die fünf wichtigsten Maßnahmen gemeldet. Hieraus wurde von der Straßenbauverwaltung unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung und –belastung die jetzt vorliegende Prioritätenreihung vorgenommen.

 

Bei der ersten Maßnahme im Zuge der K 26 handelt es sich um den Bereich vor dem ehemaligen Kreiskrankenhaus Stolzenau, der innerörtlich eine hohe Bedeutung hat. Die Gemeinde Stolzenau ist bereit, den Regenwasserkanal zu erneuern. Die K 24 Nordel – Landesgrenze ist seit Jahren im Gespräch und stellt landesübergreifend einen Lückenschluss dar. Die Fahrbahn der K 29 in Liebenau im Bereich L 351 – Kreisel wird in einigen Jahren ganz kaputt sein, daher sollte lieber vorher eine Instandsetzung durchgeführt werden. Die geplanten Maßnahmen K 29 und K 40 sind in der Reihenfolge austauschbar.

 

KTA Plate bekräftigt noch einmal die Dringlichkeit der Maßnahme

K 40 in der OD Deblinghausen. Diese Maßnahme wird bereits seit 1992 als notwendig erachtet. Bis zum Jahr 2012 sind dann bereits 20 Jahre vergangen. Da eine GVFG-Förderung voraussichtlich nicht möglich ist, sieht er kein Problem darin, wenn die Gemeinde die Kosten vorfinanziert.

 

 

KOAR Kernein hält die Bereitschaft für ehrenwert, ein entsprechender Ratsbeschluss des Flecken Steyerberg liegt allerdings noch nicht vor. Er schlägt vor, zunächst zu prüfen, ob eine Anmeldung der GVFG-Maßnahme Aussicht auf Erfolg hat.

 

TA Sangmeister sichert eine entsprechende Überprüfung zu. Allerdings sieht er als einzigen Grund für die Förderung eine Bauklassenverbesserung, die für die bereits 5,50 m breite Fahrbahn in diesem Bereich schwer zu begründen sein wird.

 

KTA Dr. Weghöft bestätigt, dass auch in anderen Bereichen, wie

z. B. im Schulbau, vorfinanziert wird. Wenn die Gemeinde sich bereit erklärt, kann der Landkreis keinen Förderverzicht eingehen. Dieser müsste an die Gemeinde nur 40 % zurückzahlen. Bis 2011/2012 ist noch ein gewisser Zeitraum. Es sollte zeitnah geprüft werden, ob eine GVFG-Förderung möglich ist. Sofern dies nicht infrage kommt, sollte man die Gemeinde vorfinanzieren lassen und frühestens ab 2012 den Landkreisanteil zurückzahlen.

 

KTA Ewald ist der Meinung, dass der Landkreis sich nicht auf eine Vorfinanzierung einlassen sollte, da jetzt noch nicht abzusehen ist, wie die Lage in 6 – 7 Jahren sein wird.

 

KTA Dr. Heidemeier hat Schwierigkeiten mit dem in der letzten Sitzung am 18.05.2005 beschlossenen Bauprogramm, da seiner Ansicht nach wichtige Maßnahmen wie beispielsweise die K 41 Bruchhagen – Woltringhausen nicht im Programm aufgeführt sind.

 

TA Sangmeister weist darauf hin, dass auch die K 37, K 36 u. a. Kreisstraßen einen ähnlichen Zustand aufweisen. Das GVFG-geförderte Bauprogramm wurde nur für einen Zeitraum bis etwa 2011 aufgestellt. Danach müsste eine erneute Überprüfung vorgenommen werden. Die K 41 weist bereits eine Breite von 5,50 m auf und wurde von der Straßenmeisterei nicht gemeldet.

 

KTA Klussmeier spricht sich dafür aus, dem Vorschlag zur Überprüfung einer GVFG-Förderung für die K 40 zu folgen und dann über das Angebot des Flecken Steyerberg erneut zu beraten.

 

KTA Schwiering gibt Herrn Sangmeister bezüglich der K 41 Recht. Hinsichtlich der K 40 sollte untersucht werden, ob eine Bauklassenverbesserung möglich ist, dann sollte bis November 2006 eine Anmeldung zum Mehrjahresprogramm vorgenommen werden. Wegen der Nebenanlagen sollte danach mit dem Flecken Steyerberg gesprochen werden. Eine Entscheidung über die Maßnahme sollte erst nach der GVFG-Anmeldung getroffen werden.

 

KTA Dr. Weghöft unterstreicht, dass der Ausbau der OD Deblinghausen nach dem Programmentwurf für den Landkreis erst 2012 ansteht. Maßnahmen, in deren Ausführung eine Beteiligung der Gemeinde enthalten ist, sollten nur durchgeführt werden, wenn sich die Gemeinde entsprechend beteiligt. Dieser Hinweis sollte in den Beschluss aufgenommen werden.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung
1