Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

 

Wie vorgeschlagen.


Nach einleitenden Worten von KTA Hüneke fragt dieser an, was konsolidierte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bedeute.

 

Herr Dieckmann führt aus, der Betrieb Abfallwirtschaft erstelle als optimierter Regiebetrieb einen eigenständigen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig für die Beseitigung aller Abfälle aus Haushaltungen sowie der Abfallstoffe zur Beseitigung. Hier unterläge der Betrieb Abfallwirtschaft nicht der Steuerpflicht. Für den Bereich Abfallfallstoffe zur Verwertung stehe der Betrieb Abfallwirtschaft im Wettbewerb mit der privaten Entsorgerwirtschaft. Daher unterliegt er für diesen Teilbereich und für die Dienstleistungen im Rahmen des DSD der Umsatzsteuerpflicht. Aus diesem Grunde wurde zum 01.01.2005 ein sogenannter “Betrieb gewerblicher Art (BGA)” gegründet, in dem diese Teilleistungen zusammengefasst sind. Für den BGA ist zur Vorlage an das Finanzamt ein gesonderter Jahresabschluss zu erstellen. Aus diesem Grunde wurde in der Buchführung ein gesonderter Mandant gebildet. Die Kosten für bestimmte Aufwendungen, wie Maschinen- und Personalaufwand, wurden jedoch ausschließlich im gebührenpflichtigen Teil verbucht. Um ein korrektes Jahresergebnis des BGA zu erhalten, wurde daher im Rahmen der inneren Verrechnung eine Erstattung durch den BGA an den gebührenpflichtigen Teil verbucht. Für den Jahresabschluss des optimierten Regiebetriebes ist diese interne Verrechnung nicht auszuweisen. Das Ergebnis sei die konsolidierte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

 

Anschließend erläutert Herr Dieckmann den Geschäftsbericht 2005 und geht hierbei insbesondere auf das Jahresergebnis und die im beigefügten Lagebericht dargestellten Sachverhalte ein.

 

Auf Nachfrage von KTA Bergmann-Kramer, ob die beabsichtigte Zuführung in die Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 590.158,96 € steuerunschädlich sei, betont Herr Dieckmann, dass dies der Fall sei, da es sich hier um den gebührenrechtlichen Teil handele. Die Gewinne seien entsprechend des kommunalen Abgabengesetzes innerhalb von drei Jahren abzubauen.

 

KTA Schwanbeck regt an, das Stammkapital von 51.129,19 € (100.000,00 DM) auf einen glatten Betrag zu runden. Er fragt nach, warum die Erlöse aus Anlieferung von AZV so deutlich vom Ansatz abwichen.

 

Herr Dieckmann erläutert, dass hier ab dem 01.07.2005 durch einen Sortierbetrieb aus dem Kreisgebiet bis zum Jahresende Anlieferungen vorgenommen wurden. Dieser habe sich nunmehr neu orientiert, so dass im Wirtschaftsjahr 2006 eine deutliche Reduzierung der Einnahme aus diesem Bereich zu erwarten sei. Die Entwicklung im Bereich Abfallstoffe zur Verwertung (AZV) sei durch die eingetretene Marktentwicklung seit dem 01. Juni 2005 nicht einschätzbar. Würde im Bereich Gewerbeabfall der Preis zu niedrig festgesetzt, käme es zu einer verstärkten Anlieferung, sofern der Preis zu hoch sei, bestünde die Gefahr des Wegbrechens von Mengen.

 

KTA Höper erkundigt sich nach der Anzahl der Mitbewerber im Bereich AZV.

 

Herr Dieckmann führt aus, dass viele Firmen, insbesondere Remondis, mit eigenen Mitarbeitern Abfallstoffe zur Verwertung im Kreisgebiet von Gewerbebetrieben akquirieren.

 

KTA Bergmann-Kramer erkundigt sich, ob aufgrund neu erschlossener Absatzwege mit einem Rückgang von Gewerbeabfällen zu rechnen sei.

 

Herr Dieckmann antwortet, im Moment versuchen verstärkt Firmen aus der Region Hannover über kreisansässige Sortierbetriebe ihre Abfallstoffe hier anzuliefern, weil der Preis im Landkreis Nienburg/Weser günstig sei. Der mit der Firma ANO Bremen fixierte Behandlungspreis für Abfallstoffe läge unter dem derzeitigen Marktniveau. Sofern das Kontingent von 40.000 Mg Abfallstoffe jedoch überschritten werde, wäre eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. Dies würde zu einer deutlichen Preisanpassung aufgrund der derzeitigen Marktsituation führen.

 

Auf Nachfrage von KTA Lubenow bestätigt Herr Dieckmann, dass das vorübergehend eingerichtete Zwischenlager vollständig abgebaut werden konnte. Sobald die Ausbaumaßnahmen im Entsorgungszentrum Nienburg-Krähe abgeschlossen seien, würde daher mit der Rekultivierung des Deponiebereiches begonnen.

 

KTA Schwanbeck fragt nach der Entwicklung der Zinserträge.

 

Herr Dieckmann erläutert, aufgrund der für die Rekultivierung der Zentraldeponie Nienburg, Loccum sowie der Bauschuttdeponie angesammelten Mittel sei man in der Lage, diese auf Festgeldkonten festzulegen. Die Zinserträge kommen den Gebührenpflichtigen zugute. Mit den zurückgelegten Mitteln wurden auch die Umbaumaßnahmen im Entsorgungszentrum Nienburg zwischenfinanziert. Der Zinssatz betrage zur Zeit für das Festgeldkonto 2,35 %. Die dem Landkreis Nienburg/Weser bereitgestellten Mittel werden derzeit mit 2,25 % verzinst.

 

 

Auf Nachfrage von KTA Brunschön stellt Herr Dieckmann klar, dass Papiertonnen lediglich im Ortsteil Rehburg, der Stadt Rehburg-Loccum, ab dem 01.01.2007 aufgestellt werden sollen, da der mit der Altpapiererfassung betraute Verein ausscheide. Die mit den kreisweit beauftragten Vereinen und Verbänden abgeschlossenen Verträge laufen sämtlich zum 31.12.2006 aus.

 

KTA Zieseniß berichtet über die Altpapiererfassung im Ortsteil Loccum und fragt an, ob dieses Verfahren fortgesetzt werden könne.

 

Herr Dieckmann antwortet, dies sei eine Frage der Vertragssituation. Hierzu solle noch in dieser Wahlperiode ein Erfahrungsbericht vorgelegt werden. Anschließend sei über das weitere Verfahren zu beraten.

 

KTA Brunschön fragt an, wie sich die Kosten von 1,00 € pro Einwohner für die Umsetzung des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG) zusammensetzen.

 

Herr Dieckmann führt aus, dass hier die geteilte Produktverantwortung eingeführt wurde. Der Landkreis sei verpflichtet, entsprechende Annahmeplätze für die Anlieferung von Elektroaltgeräten zu stellen. Der Landkreis habe drei Annahmestellen eingerichtet. Die Annahme von Altgeräten habe entsprechend des Elektro-G gebührenfrei zu erfolgen. Dem Landkreis entstünden zwar keine Entsorgungskosten, jedoch blieben die Kosten für den Betrieb der Annahmestellen über die Grundgebühren zu refinanzieren. Abschließend weist er darauf hin, dass ein Holsystem auf freiwilliger Basis eingerichtet wurde. Hierfür könnten entsprechend des Elektro-G Gebühren erhoben werden. Diese Kosten sind daher genau zu beobachten, um gegebenenfalls erneut über ein gebührenpflichtiges Holsystem nachzudenken.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung