Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Herr Dieckmann berichtet über die Umsetzung des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes (ElektroG). Für den Landkreis Nienburg/Weser könne festgehalten werden, dass insgesamt keine Probleme aufgetreten seien. Die Annahmestellen Nienburg und Leese waren rechtzeitig mit den angeforderten Containern ausgerüstet. In der Fachpresse und auch aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Hannover wurden zum Teil negative Erfahrungen berichtet.

 

Auf Nachfrage von KTA Brunschön erläutert Herr Dieckmann, dass die Verantwortung des Landkreises Nienburg/Weser mit der Abholung der Elektroaltgeräte ende. Die Hersteller sind für die Verwertung entsprechend den Regelungen des ElektroG verantwortlich. Hier seien genaue Verwertungs- und Erfassungsquoten sowie Nachweispflichten festgelegt. Es bestünde auch die Möglichkeit, bestimmte Fraktionen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger selbst zu vermarkten. Hiervon habe z.B. die Region Hannover für Herde Gebrauch gemacht. In einem solchen Fall müsse dann aber der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die nach dem ElektroG notwendigen Verwertungs- und Erfassungsquoten nachweisen. Aufgrund dieses Aufwandes wurde darauf im Vorfeld der Umsetzung des ElektroG verzichtet. Jeweils zum 24.11. eines Jahres könne aber für einen jeweiligen Bereich die Eigenvermarktung  geregelt werden.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung