Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Verordnungen zur Löschung der Landschaftsschutzgebiete NI 7 „Russenfriedhof“ und NI 15 „Gedenkstätte für Gefallene und Vermisste“ werden in der Fassung der Anlagen 1 und 2 zur Drucksache Nr. 2006/ALNU/006-01 beschlossen.

 


Dipl.-Ing. Gänsslen erläutert kurz den Grund für die Löschung der beiden Schutzgebiete und erklärt, dass keine Anregungen und Bedenken im Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange, der anerkannten Naturschutzverbände und der Grundstückseigentümer vorgetragen wurden.

 

Es ergehen keine weiteren Wortmeldungen zu diesem TOP.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
9

Nein
0

Enthaltung
0