Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Nienburg „Köhler Berge“ wird in der Fassung der Anlage 1 zu dieser Drucksache beschlossen.

 


BOR Wehr weist zunächst auf die auf Wunsch der Stadtwerke Nienburg/Weser erfolgte Umbenennung des Wasserschutzgebietes „Am Brink“ in „Köhler Berge“ hin und trägt dann die Einwände und Bedenken vor, die im Beteiligungsverfahren vorgetragen wurden. Anschließend stellt er dar, wie diese Einwände ausgeräumt bzw. in den Entwurf der Verordnung eingearbeitet wurden.

 

KTA Andermann und KTA Tonne loben die Konsens orientierte Ausarbeitung der Verordnung durch die Verwaltung.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
10

Nein
0

Enthaltung
0