Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur- und Umweltschutz nimmt Kenntnis.


Herr Kiel, Ingenieur vom Planungsbüro Stadt-Land-Fluss, erläutert Anlass und Aufgabenstellung zum Hochwasserschutzplan Mittelweser Teil I.

Dabei zeigt er anhand ausgewählter Simulationen der Abflüsse für ein hundertjähriges Hochwasserereignis, welche besiedelten Bereiche in einem Extremfall besonders betroffen sind.

 

KTA Andermann bewertet den Hochwasserschutzplan insgesamt positiv, zumal durch den Plan offenkundig werde, dass z.B. die Gewerbegebiete in Hoya und Nienburg oder der Bereich der Schulen in Stolzenau stark Hochwasser gefährdet sind. Auf die Frage von KTA Andermann, ob die Stärke der Überflutung und der potentielle Schaden vorherbestimmt werden können, erklärt Herr Kiel, dass flächendeckend Gefährdungskarten erstellt wurden, in denen eine farbliche Abstufung der Wassertiefen jeweils in 25 cm Intervallen vorgenommen wurde. Auch die Fließgeschwindigkeiten des Wassers und mögliche Konsequenzen (Erosionen, Gefahr durch Treibgut) ließen sich mit Hilfe der gewonnenen Daten ermitteln. So können z.B. auch die Folgen eines Hochwassers im Falle des Ausbaus der K2 in Hochlage mit Durchlässen simuliert werden.

 

Herr Brüning erkundigt sich nach den Auswirkungen, die die weitere Auskiesung der Weseraue auf die Hochwasserentwicklung haben kann. Herr Kiel erklärt, dass grundsätzlich mit dem Antrag zu einem Kiesabbauvorhaben der Nachweis erbracht werden muss, dass keine schädlichen Auswirkungen für Dritte bzw. sonstige Schutzgüter zu besorgen sind. Veränderungen im Retentionsvermögen seien durch weiteren Bodenabbau vorstellbar. Ein Einfluss auf die Hochwasserentwicklung sei nicht gegeben.

BOR Wehr ergänzt, dass alle bis dato planfestgestellten Kiesteiche in den Berechnungen berücksichtigt wurden; eine Einbeziehung sämtlicher potentieller Abbauflächen wie z.B. anhand der Vorrangflächen im RROP denkbar, sei nicht möglich.

 

Herr Hanisch fragt, welche – rechtliche – Konsequenzen sich für die einzelnen, vom Hochwasser mehr oder weniger stark betroffenen Bereiche ergeben werden. BOR Wehr erklärt, dass die Neuberechnungen zu einer Anpassung der gesetzlichen Überschwemmungsgebiete führen und dass dies in Folge auch rechtliche Auswirkungen habe; insbesondere für landwirtschaftliche Vorhaben sei aber eine genaue Abwägung im Einzelfall vorzunehmen.

Vor dem Hintergrund der Frage von KTA Kluhsmeier, ob sich Änderungen im Sortenanbau für die Landwirte ergeben, betont BOR Wehr nochmals, dass bei der Erstellung des Plans eindeutig der Hochwasserschutz im Vordergrund stehe und lediglich als Entscheidungshilfe für Grünlandschutz dienen könne. Eine Beurteilung sei so pauschal nicht möglich und müsse im konkreten Einzelfall erfolgen. Auch die Ausweisung von Zonen für ein Ackerbauverbot in Bereichen mit Abschwemmungserosionen könne der Plan nicht leisten, da keine Daten über Bodenqualitäten etc. recherchiert würden.

 

 

Abschließend erläutern die Herren Kiel und BOR Wehr die Aufgaben und die geschätzten maximalen Kosten für die Untersuchungen in Teil II, die im Gesamtpaket etwa 2007 vorliegen werden. Einzelabwägungen der Maßnahmen müssen noch getroffen bzw. Prioritäten noch gesetzt werden.

KTA Kluhsmeier erkundigt sich, ob sich lediglich die vom Hochwasser betroffenen Gemeinden an den Kosten beteiligen und betont, dass ein Austausch mit den Gemeinden extrem wichtig sei.

BOR Wehr sagt, dass 10 von 12 Städten bzw. Gemeinden vom Hochwasser betroffen sind (lediglich die Samtgemeinden Steimbke und Uchte sind nicht berührt) und dass diese sich – wie auch in Teil I – an den Kosten beteiligen sollten.

 

Die wesentlichen Inhalte des Vortrags des Herrn Kiel sind als Anlagen 1 bis 3 zu dieser Drucksache beigefügt.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung