Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Der Ausschuss für Landschaftspflege Natur- und Umweltschutz nimmt Kenntnis.


Ltd. BD Boll berichtet, dass am 24.05.2006 ein Termin beim Niedersächsischen Umweltministerium (MU) stattgefunden habe, bei dem neben Frau Ltd. Ministerialrätin Rickels auch Herr Dr. Pelzer zugegen war.
Ursprünglich sei zwischen Frau Rickels und stellv. LR Ahlers (MdL) abgestimmt worden, dass Frau Rickels zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Landschaftspflege, Natur- und Umweltschutz eingeladen werde. Dies wurde jedoch wieder verworfen; Frau Rickels werde nunmehr vor Ort nach Rodewald kommen um hier direkt zu den betroffenen Landwirten zu sprechen; ein konkreter Termin stehe hierfür noch nicht fest.

Weiter erklärt Ltd. BD Boll, dass die Berichterstattung in der Presse zu euphorisch ausgefallen sei. Das Gespräch beim MU habe ergeben, dass Fledermäuse zwingend Grünland benötigen und insofern sehrwohl eine Anpassung der Landschaftsschutzgebietsverordnung hinsichtlich der Grenzziehung aber auch inhaltlich erforderlich sei, zumal in der Verordnung bisher kein Grünlandumbruchverbot enthalten ist.

Ltd. BD Boll verliest eine E-Mail von Frau Rickels vom 24.05.2006, in der sie den Presseartikel in der „Harke“ vom 19.05.2006 richtig stellt:

„Unter Bezugnahme auf den Artikel in der Harke vom 19.05.2006 darf ich noch einmal klarstellen, dass sich meine Äußerung, der bisherige Schutz des Gebietes reiche aus, sich lediglich auf die Rechtsform des Schutzes durch LSG-Verordnung bezog. Wir hatten in der Besprechung mit der Delegation allerdings herausgearbeitet, dass die Verordnung aus einer Zeit vor Inkrafttreten der FFH-Richtlinie stammt und daher an die Schutzziele der in diesem Gebiet relevanten Arten angepasst werden müsste. Ob diese Anpassung Nutzungsänderungen gegenüber dem status quo (dem ja vermutlich die zu schützende Fledermauspopulation zu verdanken ist) bedingen würde, muss dem Verordnungsverfahren vorbehalten bleiben.“

 

Ltd. BD Boll gibt das ausdrückliche Bedauern des Herrn Minister Sander über die Art und Weise des Nachmeldeverfahrens an den Ausschuss weiter.

 

Im Anschluss an diese grundlegenden Ausführungen stellt Dipl.-Ing. Gänsslen die Gebietsabgrenzung des neuen FFH-Gebietes vor und erläutert den Entwurf der allgemeinen Erhaltungsziele. Er führt aus, dass diese allgemeinen Erhaltungsziele noch auf das Gebiet 444 „Fledermauslebensraum bei Rodewald“ mit der Fachbehörde für Naturschutz zu konkretisieren seien.

Momentan gelte das Verschlechterungsverbot, sobald vom Land offizielle Erhaltungsziele vorgegeben wurden, ist eine Einzellfall bezogene FFH-Verträglichkeitsprüfung möglich, die sich an den Inhalten der Erhaltungsziele orientiert. In Folge solle dann eine Anpassung der Landschaftsschutzgebietsverordnung erfolgen, die dann für die Prüfung maßgeblich wäre. Es wird angestrebt, bereits in der kommenden Fachausschusssitzung über die Einleitung des Verfahrens zur Änderung der LSG – Verordnung zu beraten.

 

Auf Nachfrage von KTA Höper teilt Dipl.-Ing. Gänsslen mit, dass bisher keine Anzeigen vorliegen, dass gegen das Verschlechterungsverbot verstoßen wurde.

 

KTA Andermann kritisiert die Vorgehensweise des Landes bei der Nachmeldung macht aber auch deutlich, dass diese Entscheidung nun nicht mehr revidiert werden könne, und dass vielmehr möglichst schnell die Erhaltungsziele definiert werden sollten, damit die betroffenen Landwirte wieder Planungssicherheit für die Zukunft erlangen können. Offensichtlich sei die bisherige Vorgehensweise der Landwirte in Zusammenarbeit mit und aufgrund des Engagements von Herrn Pryswitt für die Fledermaus so optimal. Dem schließt sich KTA Höper an.

 

Herr Dr. Hanisch ist der Auffassung, dass die Vorgehensweise des Landes kontraproduktiv für den Naturschutz sei und dadurch das Vertrauen der Landwirte verspielt werde. Er befürchtet ein Grünlandumbruchverbot, bauliche Einschränkungen für die Landwirte sowie forstwirtschaftliche Auflagen.

 

Ltd. BD Boll entgegnet, dass lediglich der status quo gesichert werden soll, da gerade der jetzige Zustand des Gebietes offensichtlich den Lebensraumansprüchen der Bechsteinfledermaus und des Großen Mausohres genügt. Es sei nicht beabsichtigt, über die Anpassung der LSG – Verordnung Verbesserungsmaßnahmen für das Gebiet durchzusetzen.

Auf den Einwand von KTA Andermann stellt Ltd. BD Boll klar, dass es keinen sog. Schutzradius von 500 m um die Gebietsabgrenzung gebe.

 

 

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung