Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Herr Wolfgang Müller, stellv. Kreisbrandmeister, zugleich Brandschutzabschnittsleiter I (Nord), wird vom stellv. Vorsitzenden KTA Seidel über die Pflichten nach §§ 20 bis 22 NLO belehrt und durch Handschlag verpflichtet.