Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen empfiehlt dem Kreisausschuss/Kreistag, den fortgeschriebenen Bedarfsplan zu beschließen. Im Rettungswachenbereich Hoya wird entsprechend der Empfehlung durch den Gutachter zeitabhängig ein zweiter RTW stationiert, der vordringlich der Versorgung eines Teilbereichs der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen dient.

 


Verw.-Ang. Beermann erläutert die Beschlussvorlage und ergänzt, dass für das vom Landkreis Nienburg/Weser mitversorgte Gebiet der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen neue Daten erfasst und ausgewertet wurden. Das Ergebnis wurde dem Landkreis am 29.05.2006 von der Fa. Forplan Dr. Schmiedel zur Verfügung gestellt. Der Gutachter hat festgestellt, dass die überbereichliche Versorgung von Bruchhausen-Vilsen durch den RTW von der Rettungswache Hoya zeitabhängig nicht möglich ist, da hier das gewählte Sicherheitsniveau unterschritten wird. Es wird zeitabhängig ein weiterer RTW zur Bedienung des Notfallaufkommens unter Einhaltung des Sicherheitsniveaus benötigt. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Bedarfsplan entsprechend zu ergänzen und den Beschlussvorschlag wie folgt zu erweitern: Im Rettungswachenbereich Hoya wird entsprechend der Empfehlung durch den Gutachter zeitabhängig ein zweiter RTW stationiert, der vordringlich der Versorgung eines Teilbereichs der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen dient.

 

KTA Dr. Aeffner vertritt die Auffassung, dass am Bedarf der Bevölkerung vorbeigeplant werde. Eine bedarfsgerechte Versorgung sei nicht gegeben. Er habe schon mehrfach darauf hingewiesen, dass in der Bundesrepublik jährlich bei einer nicht unerhebliche Anzahl von Patienten ein plötzlicher Herztod aufgrund Herzstillstandes eintrete. Die Anzahl könnte verringert werden, wenn genügend Defibrillatoren zur Anwendung kämen. Eine effektive Zusammenarbeit zwischen dem Rettungsdienst und den niedergelassenen Ärzten sieht er als nicht ausreichen gegeben an. Im Landkreis gebe es rund 30 ausgebildete Rettungsmediziner, die in der Lage seien, Notfallpatienten qualifiziert zu versorgen. Er habe sich mehrfach bemüht, in Erfahrung zu bringen, wie hoch die Anzahl der erfolgreichen Reanimationen im Landkreis Nienburg/Weser sei. Der Landkreis habe jedoch bisher keine Daten zur Verfügung stellen können. Dieses sei für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung aber unerlässlich. Seiner Meinung nach wäre es sinnvoll, für rund 100.000 € Defibrillatoren zu beschaffen und diese an die Feuerwehren zu verteilen. Im übrigen müsse er noch darauf hinweisen, dass im Dezember 2005 bei einem Notfall in Asendorf von der Rettungswache Hoya aus das erste Rettungsmittel erst nach 30 Minuten eingetroffen sei.

 

KTA Werner merkt an, dass es im Kreisgebiet sicher auch private Organisationen gebe, die sich Defibrillatoren zugelegt haben. Man müsse nur wissen, was an Bestand im Landkreis vorhanden ist und wo sich die Geräte befinden. Er glaubt, dass der Landkreis besser versorgt ist, als allgemein angenommen wird.

 

KTA Lubenow schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragen, in Erfahrung zu bringen, wie viele Defibrillatoren im Landkreis vorhanden sind.

 

KOAR Andermann führt hierzu aus, dass ein Erdgas produzierendes Unternehmen aus dem Südkreis den Feuerwehren einige Defibrillattoren kostenlos zur Verfügung gestellt habe. Zu der Einbindung von niedergelassenen Ärzten erklärt er, dass einige wenige Mediziner am Notarztdienst teilnehmen, sich jedoch nicht vertraglich verpflichten wollen. Die telefonische Erreichbarkeit sei manchmal nicht einfach. Besser wäre es, diese Ärzte über Funkmeldeemfänger zu alarmieren, da dieses der schnellste Weg sei. Hinsichtlich dieser Alarmierungsform konnte mit den niedergelassenen Ärzten jedoch keine Einigkeit erzielt werden.

 

KTA Dohrmann hält es für angebracht, den Bedarfsplan in der vorgelegten Form festzustellen, auch wenn noch nicht sicher ist, wie das verwaltungsgerichtliche Verfahren ausgeht. Der Ausschuss sollte seiner Meinung nach zum Rettungswachen- und Notarztstandort Hoya stehen.

 

Auf die Frage von KTA Lubenow, ob sich der Landkreis Diepholz an den Kosten für den zweiten RTW beteiligen werde, antwortet KOAR Andermann, dass hierzu im Augenblick keine Aussage getroffen werden könne, da die Kostenträger erst Stellung beziehen müssten. Er zitiert aus einer E-Mail des Landkreises Diepholz vom 7. Juni 2006, in der dieser grundsätzlich zustimmt, dass angestrebt werden sollte, den zweiten Rettungswagen auch an der Rettungswache Hoya zu stationieren


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
9

Nein
     

Enthaltung
1