Landrat Eggers trägt vor, dass die NLO vorschreibe, die Kreistagsabgeordneten zu Beginn
der ersten Sitzung nach der Wahl förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach
bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu
beachten.
In diesem Zusammenhang verweise er auf die §§ 20
bis 22 NLO.
Landrat Eggers ruft sodann die Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge auf und verpflichtet sie durch Handschlag.