Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Landrat Eggers trägt vor, dass die NLO vorschreibe, die Kreistagsabgeordneten zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

In diesem Zusammenhang verweise er auf die §§ 20 bis 22 NLO.

 

Landrat Eggers ruft sodann die Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge auf und verpflichtet sie durch Handschlag.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung