Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Der Ausschuss für Liegenschaften nimmt Kenntnis.


Vors. KTA Waering erläutert die zum 01.10.2006 erfolgte Bildung des dem Fachbereich Service und Personal zugeordneten Fachdienstes Liegenschaften und stellt KOAR’in Immel als zuständige Fachbereichsleiterin sowie KAR Stankewitz als Fachdienstleiter vor.

 

KOAR’in Immel stellt den bisherigen Sachstand zur Bildung des Fachdienstes Liegenschaften einschließlich der derzeitigen Personalzuordnung vor. Sie erläutert die bisherigen Aufgabenabgrenzungen insbesondere zum Fachdienst Schule und Kultur, und stellt die bisher formulierten Zielsetzungen und die daraus abzuleitenden und weiter zu entwickelnden Konzeptionen vor. Die Weiterentwicklung und Erarbeitung modernerer Konzepte auf der Grundlage des Facilitymanagements soll im Rahmen der durch die politischen Gremien, insbesondere des Fachausschusses für Liegenschaften, formulierten Eckpunkte und Anforderungen erfolgen.

 

Auf Nachfrage von KTA Hille stellt Landrat Eggers fest, dass die Auslagerung des Aufgabenbereiches „Gebäudemanagement“ verwaltungsseitig nicht angestrebt ist.

 

KTA Reinke antwortend führt KAR Stankewitz aus, dass es sich bei der als Anlage beigefügten Bestandsübersicht zunächst um eine einfache Auflistung der in der Betreuung des Fachdienstes Liegenschaften befindlichen Gebäude handelt, in der zunächst nur die wesentlichen in den zurückliegenden Jahren durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen sowie die in den nächsten Jahren bislang geplanten Maßnahmen dargestellt sind. Die Bewertung der Gebäude und Grundstücke als Anlagevermögen wurde durch den Fachbereich Finanzen veranlasst. Die ermittelten Vermögenswerte, betriebswirtschaftliche Bewertungen und Aspekte sollen erst im Zuge der Konzeptfortschreibung in die Bestandsübersicht eingepflegt werden.

Auf Nachfrage von KTA Hegenberg ergänzt KAR Stankewitz, dass unbebaute Flächen bislang bewusst nicht in die Bestandsübersicht aufgenommen wurden. Insbesondere die für Naturschutzzwecke erworbenen Flächen wurden nicht berücksichtigt, da diese soweit sie nicht der natürlichen Sukzession zu überlassen sind nur auflagenreglementiert – im Sinne einer naturschutzfachlichen Pflege – verpachtet werden können und die fachlichen Pachtvertragsinhalte zur naturschutzorientierten Bewirtschaftung durch den FD Naturschutz vorzugeben sind. Die in der nächsten Zeit zu gewinnenden Erfahrungswerte werden zeigen inwieweit eine weitere Zuordnung von Flächen zum FD Liegenschaften zweckmäßig erscheint.

KTA Sanftleben erinnert an den im Kreistag eingebrachten Antrag der Fraktion der Grünen auf Einrichtung eines sog. Runden Tisches „Energie“ mit IHK, Handwerk etc.

KTA Warnecke begrüßt die Bildung eines Fachdienstes Liegenschaften, da zentrales Gebäudemanagement eben nicht nur Trend der Zeit ist, sondern nachweislich entsprechende Vorteile eröffnet. Erste Erfahrungen dürften bereits bei der KGSt und auch aus dem Bereich „Benchmark“ vorliegen. Die hausinterne Umsetzung wird sicherlich zunächst in der Umstellungsphase zu vorübergehenden Reibungsverlusten führen, die die erzielbaren Synergien temporär reduzieren könnten.

Auf Nachfrage von KTA Sanftleben, ob bereits ein beratender Fachingenieur für die Auswahl der noch einzuführende Fachsoftware bestimmt sei, erläutert Vors. KTA Waering, dass bereits ausreichend in der Praxis bewährte Software für Facilitymanagement auf dem Markt verfügbar sein dürfte. KAR Stankewitz ergänzt, dass die Hinzuziehung und Beauftragung eines beratenden Fachingenieurs bislang nicht angestrebt ist. Es soll zunächst der Markt hinsichtlich der verfügbaren Software sondiert und ein Abgleich der Leistungsangebote mit dem hiesigen Anforderungsprofil erfolgen. Dabei wird insbesondere das Anforderungsprofil noch modifiziert werden müssen, da sich erwartungsgemäß aus den derzeit erfolgenden Gesprächen z. B. über die weitere Ausrichtung der Verwaltung hinsichtlich der Bildung einer zentralen Buchungsstelle und deren Ansiedlung weitere Anforderungen ergeben dürften.

KTA Koch antwortend führt KAR Stankewitz aus, dass die bisherige Budgetierung der Schulen grundsätzlich weder durch die Bildung des Fachdienstes Liegenschaften noch durch die zu Drucksache Nr. 2007/AfL/002-01 beschriebene vorläufige Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den Fachdiensten 211 und 115 aufgehoben oder verändert wird.

 

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung