Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Der Ausschuss für Liegenschaften nimmt Kenntnis.

 


KOAR’in Immel erläutert den bisherigen Sachstand der vorläufigenAbgrenzung der Zuständigkeit für die Schulgebäude zwischen den Fachdiensten Schule und Kultur (211) und Liegenschaften (115) anhand der als Anlage beigefügten Übersichtsliste.

KTA Warnecke erkundigt sich danach wie die Abstimmung zwischen den Fachdiensten 211 und 115 erfolgt, welcher Fachdienst die Federführung übernimmt und durch welchen Fachdienst die Aufträge erteilt werden.

Landrat Eggers führt aus, dass die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den beiden Fachdiensten insoweit durchaus Schwierigkeiten beinhaltet als hierdurch eine zusätzliche Schnittstelle geschaffen wird. Die bisherige, vorläufige Zuständigkeitsabgrenzung ist durch die gewachsene besondere und vielfältige Struktur der unterschiedlichen Zuständigkeiten (u. a. Vereinbarungen mit Gemeinden zur gemeindlichen Unterhaltung von kreiseigenen Gebäuden, Unterhaltung gemeindlicher Gebäude durch den Landkreis, Mischnutzung der Gebäude für Schulformen unterschiedlicher Trägerschaft etc.) geprägt. Mittelfristig ist eine Neuordnung zwischen den Fachdiensten angestrebt, wobei alle „gebäudetechnischen“ Merkmale dem Fachdienst 115 und die originäre pädagogische Verantwortlichkeit dem Fachdienst 211 zugeordnet werden sollen. Dies beinhaltet insoweit auch die Überprüfung der bisherigen Vereinbarungen mit den Gemeinden.

Mit besonderem Fingerspitzengefühl wird dann auch der Aspekt des Hausmeister- und Schulhausmeisterpool zu bearbeiten sein, da eine Poollösung nicht um jeden Preis realisiert werden soll, sondern selbstverständlich nur dort, wo zweckmäßige Synergien erreichbar sind.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung