Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Wie vorgeschlagen.


Vors KTA Waering erläutert, dass für die Erneuerung der stark sanierungsbedürftigen Heizungsanlage des Gymnasiums Stolzenau bereits entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt wurden und nunmehr zu prüfen sei, inwieweit anstelle der herkömmlichen Wärmeversorgung die Umstellung auf regenerative Energien realisierbar ist. Er hebt hervor, dass in diesem Zusammenhang nicht über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Biogasanlage zu befinden sei, da es sich um ein öffentlich-rechtliches Beteiligungsverfahren in der Zuständigkeit der Gemeinde Stolzenau handelt und die rechtliche Zulässigkeit der Biogasanlage durch die zuständige Behörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz befunden werde. Der Fachausschuss möge daher lediglich über die mögliche Umstellung auf die Nahwärmeversorgung durch die geplante Biogasanlage befinden.

KAR Stankewitz führt ergänzend aus, dass infolge der geführten Vorgespräche mit der Bioenergie Stolzenau und der Gemeinde Stolzenau unter Beteiligung der NLG das vorliegende Angebot für die Projektanalyse eine Überarbeitung erfahren habe. Aufgrund der bereits durch die Bioenergie für die Planung der Biogasanlage erfolgten Vorarbeiten kann der für die Projektanalyse erforderliche Arbeitsumfang für die NLG reduziert werden, so dass nach dem gerade eingegangenen überarbeiteten Angebot das Honorar auf 8.500 € zuzüglich 19% Mehrwertsteuer, also 10.115,00 € reduziert werden konnte.

KTA Andermann bewertet die Überlegungen zur Umstellung auf regenerative Energien. Die beschriebenen guten praktischen Erfahrungen der NLG sowie deren Akzeptanz bei den landwirtschaftlichen Betrieben kann KTA Andermann bestätigen.

Auf Nachfrage von KTA Hegenberg hinsichtlich einer detaillierten Beschreibung der Biogasanlage führt KAR Stankewitz unter Bezugnahme auf die eingangs erfolgten Erläuterungen aus, dass die Projektanalyse u. a. auf der Grundlage der vom Betreiber gewählten Bemessungsgrößen die Vorteile einer Nahwärmeversorgung darstellen soll, jedoch keine Bewertung und Einflussnahme auf die vom Betreiber zu bestimmenden Bemessungsgrößen genommen werden soll.

KTA Warnecke macht darauf aufmerksam, dass in den vorangegangen Diskussionen dem Vernehmen nach auch die Abhängigkeit der Bioenergie von den potentiellen Wärmeabnehmern wie der Gemeinde Stolzenau und dem Landkreis Nienburg/Weser thematisiert worden sei. KAR Stankewitz berichtet, dass nach jüngster Darstellung durch die Bioenergie beabsichtigt sei, unabhängig von einer möglichen Wärmeabnahme durch die Gemeinde Stolzenau oder den Landkreis Nienburg/Weser die Biogasanlage im Jahre 2007 zu errichten und in Betrieb zu nehmen, weil nach dortigen betriebswirtschaftlichen Überlegungen die Erträge zu 90% aus der Verstromung und lediglich zu 10% aus der Wärmeauskopplung zu erzielen seien.

Auf Nachfrage von KTA Hille erläutert Vors. KTA Waering, dass auch im Falle einer Umstellung auf Nahwärmeversorgung Kessel und Brenner zu ersetzen und vorzuhalten sind, um die Notfallversorgung in Störfällen oder möglicherweise auch die Spitzenlasten, die über die Nahwärmeversorgung ggf. nicht oder nur zu unwirtschaftlichen Konditionen geleistet werden können, gewährleisten zu können.

KTA Sanftleben und KTA Plate begrüßen grundsätzlich die Überlegungen für die alternative Nahwärmeversorgung und befürworten sowohl die angestrebte Projektanalyse als auch den vorgeschlagenen Weg der Beauftragung durch die Kreisverwaltung und die anschließende Honoraraufteilung nach Vorlage der Analyseergebnisse entsprechend der ermittelten und zuzuordnenden Vorteilsanteile.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung