Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Wie vorgeschlagen.

 


KAR Stankewitz erläutert, dass die Sanierung der Cafeteria aufgrund der baurechtlichen Anforderungen zwingend saniert werden muss, um einer regelmäßigen Nutzung zugeführt werden zu können.

Auf Nachfrage KTA Hegenberg hinsichtlich der erst jetzt festgestellten Notwendigkeit der Maßnahmen führt KAR Stankewitz aus, dass seinerzeit aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen offensichtlich eine abweichende Bauausführung stattgefunden hat. Für diesen Bereich bedarf es eines zweiten baulichen Flucht- und Rettungsweges, der nur über das Einhausen des Treppenaufganges erreicht werden kann. Die derzeitige Nutzung einmal pro Woche konnte als übergangsweise Duldung nur erreicht werden, weil zumindest ein provisorischer zweiter Flucht- und Rettungsweg über das Giebelfenster zum Weserwall ermöglicht wurde. Seitens der Stadt Nienburg/Weser als zuständiger Baugenehmigungsbehörde besteht jedoch die Erwartungshaltung, dass für die Fortführung der Nutzung der zweite Flucht- und Rettungsweg baulich hergestellt wird.

KTA Andermann macht darauf aufmerksam, dass die Bereitstellung der Haushaltsmittel eine deutlich höhere Frequentierung der Cafeteria erfordert. Anderenfalls stünden Nutzen und Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zueinander. KAR Stankewitz stellt klar, dass die Nutzung keinesfalls eingeschränkt fortgeführt werden soll, sondern eine tägliche Nutzung ermöglicht werden soll.

KTA Warnecke weist darauf hin, dass ein modernes Gebäudemanagement auch durch das Vorhandensein angemessener Sozialräume für die Bediensteten gekennzeichnet sei. Derzeit fehlt es im Kreishaus an zeitgemäßen Einrichtungen. Daher sollten die benötigten Mittel für den notwendigen Umbau bereit zu stellen, um die Nutzung der vorhandenen Cafeteria zu ermöglichen.

Auf Nachfrage von KTA Reinke berichtet KAR Stankewitz, dass bislang eine Regelung zum Rauchverbot für die Kreisverwaltung noch nicht getroffen sei, um der zu erwartenden landesweiten Regelung nicht vorzugreifen. Das Rauchverhalten werde derzeit durch das Rücksichtnahmegebot geregelt. Für die Cafeteria wird bei abgesicherter täglicher Nutzung erforderlichenfalls frühzeitiger eine entsprechende Rauchverbotsregelung getroffen werden.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung