Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Wie vorgeschlagen.


KOAR Kernein führt aus, dass mit dem Aufstellen eines Haushaltsplanes, der nicht ausgeglichen werden kann, die Verpflichtung entstehe, ein Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten. Darin sei in erster Linie darzustellen, wie der Fehlbetrag abgebaut und künftige Fehlbeträge vermieden werden könnten.

 

Der Landkreis Nienburg habe 1995 erstmals ein Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossen, das seitdem jährlich fortgeschrieben worden sei.

 

Diese Fortschreibung werde mit dem vorgelegten Haushaltssicherungskonzept fortgesetzt, wobei sich die Form durch das Neue Haushaltsrecht insofern etwas verändert habe, als dem Konzept ein Bericht über die Umsetzung der Haushaltssicherung im Vorjahr voran zu stellen sei.

 

Inhaltlich seien die Maßnahmen, die zur Verbesserung der Haushaltslage beitragen sollten, immer nur kleine Schritte auf dem Weg zum Ziel des Haushaltsausgleichs.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung