TOP Ö 4: Bemessung der Höchstbeträge für die vom Landkreis nach Ziffer I Nr. 5 der Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den Gemeinden zur Übernahme von Aufgaben der Jugendhilfe gemäß § 69 Abs. 6 SGB VIII zu übernehmenden Kindergarten- gebühren
Herr Sandmann teilt mit,
dass die Klauseln aus der Vereinbarung von 1995 wieder mit aufgenommen wurden
und die im Vorschlag vorgesehene Staffelung weiterhin ausreichend ist.