Sitzung: 27.08.2003 Ausschuss für Abfallwirtschaft
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2003/AfA/006
Beschluss (einstimmig):
zu I)
1) Der Jahresabschluß 2002 wird festgestellt.
2) Der Gewinnausschüttung in Höhe von 2.556,46 € auf das Eigen
kapital des Landkreises wird
zugestimmt.
3) Der verbleibende Gewinn von 26.076,97 € ist der Gebührenaus-
gleichsrücklage zuzuführen.
zu II)
Die Betriebsabrechnung 2002 wird zur Kenntnis genommen.
I. Geschäftsbericht 2002 –
Jahresabschluß:
Herr Dieckmann erläutert zusammenfassend den in der Drucksache-Nr.
2003/AfA/006-01 dargestellten Jahresabschluß und geht insbesondere auf die
Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz ein.
Auf Nachfrage von KTA Kurowski wird die Grüngutverwertung unter
Berücksichtigung der Erlöse für die Vermarktung des Kompostes von Herrn
Dieckmann zusätzlich erläutert.
KTA Lubenow erkundigt sich aufgrund der zurückgegangenen Einnahmen nach dem
Rückgang der Gewerbeabfallmengen.
Herr Dieckmann führt aus, daß aufgrund der Gesetzesänderungen im
Kreislaufwirtschaftsgesetz Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen zur
Verwertung nicht mehr der Überlassungspflicht gegenüber dem
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger unterliegen. Man
müsse eingestehen, daß die Bemühungen, die ursprünglichen Abfallstoffe zur
Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen aufgrund der zulässigen Verwertung
über die Privatwirtschaft nicht mehr zurückzugewinnen seien. Die neue
Gewerbeabfallverordnung schreibt zwar höhere Sortierkriterien vor, die
Bemühungen, diese Abfallstoffe als Abfälle zur Beseitigung überlassen zu
bekommen, seien rechtlich jedoch nicht durchzuhalten.
KTA Dr. Berkenhoff kritisiert in diesem Zusammenhang erneut den Vertrag mit der
Firma ANO in Bremen, insbesondere die festgeschriebene Mindestmengenklausel.
Herr Dieckmann entgegnet, daß unverändert die derzeitige Mindestmenge aus
landkreiseigenem Abfall zu erreichen sei. Natürlich sei ein erheblicher
Mengeneinbruch zu verzeichnen. Dieses sei aber nicht eine Fehleinschätzung bei
dem seinerzeitigen Vertragsabschluß gewesen, sondern vielmehr die Auswirkungen
der Gewerbeabfallverordnung und voraussichtlich der Altholzverordnung.
Diese gesetzlichen oder verordnungsrechtlichen Bestimmungen
hätten Einfluß auf die Abfallmengenentwicklungen und deshalb sind seit einiger
Zeit mit der Firma ANO Verhandlungen zur Vertragsanpassung geführt worden.
Diese seien jedoch noch nicht abgeschlossen.
Auf Anfrage des KTA Wiehe wird erläutert, daß die Preisgestaltung für Abfälle
zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen aufgrund eigenständiger
Kalkulationen und Verwertungskosten erfolge und eben nicht durch den übrigen
Bereich subventioniert werde.
II. Betriebsabrechnung 2002:
Herr Dieckmann erläutert die Betriebsabrechnung.
KTA Lubenow bittet, zukünftig das Ergebnis dieser Abrechnung in die Drucksache
oder Erläuterung zu übernehmen. Das gesamte Zahlenwerk wäre dazu nicht
notwendig.