Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Beschluss (einstimmig):

 

zu I)

1) Der Jahresabschluß 2002 wird festgestellt.

2) Der Gewinnausschüttung in Höhe von 2.556,46 € auf das Eigen
    kapital des Landkreises wird zugestimmt.

3) Der verbleibende Gewinn von 26.076,97 € ist der Gebührenaus-
    gleichsrücklage zuzuführen.

 

zu II)

Die Betriebsabrechnung 2002 wird zur Kenntnis genommen.


I. Geschäftsbericht 2002 – Jahresabschluß:

Herr Dieckmann erläutert zusammenfassend den in der Drucksache-Nr. 2003/AfA/006-01 dargestellten Jahresabschluß und geht insbesondere auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz ein.

Auf Nachfrage von KTA Kurowski wird die Grüngutverwertung unter Berücksichtigung der Erlöse für die Vermarktung des Kompostes von Herrn Dieckmann zusätzlich erläutert.

KTA Lubenow erkundigt sich aufgrund der zurückgegangenen Einnahmen nach dem Rückgang der Gewerbeabfallmengen.

Herr Dieckmann führt aus, daß aufgrund der Gesetzesänderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen zur Verwertung nicht mehr der Überlassungspflicht gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger unterliegen. Man
müsse eingestehen, daß die Bemühungen, die ursprünglichen Abfallstoffe zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen aufgrund der zulässigen Verwertung über die Privatwirtschaft nicht mehr zurückzugewinnen seien. Die neue Gewerbeabfallverordnung schreibt zwar höhere Sortierkriterien vor, die Bemühungen, diese Abfallstoffe als Abfälle zur Beseitigung überlassen zu bekommen, seien rechtlich jedoch nicht durchzuhalten.

KTA Dr. Berkenhoff kritisiert in diesem Zusammenhang erneut den Vertrag mit der Firma ANO in Bremen, insbesondere die festgeschriebene Mindestmengenklausel.

Herr Dieckmann entgegnet, daß unverändert die derzeitige Mindestmenge aus landkreiseigenem Abfall zu erreichen sei. Natürlich sei ein erheblicher Mengeneinbruch zu verzeichnen. Dieses sei aber nicht eine Fehleinschätzung bei dem seinerzeitigen Vertragsabschluß gewesen, sondern vielmehr die Auswirkungen der Gewerbeabfallverordnung und voraussichtlich der Altholzverordnung.

Diese gesetzlichen oder verordnungsrechtlichen Bestimmungen
hätten Einfluß auf die Abfallmengenentwicklungen und deshalb sind seit einiger Zeit mit der Firma ANO Verhandlungen zur Vertragsanpassung geführt worden. Diese seien jedoch noch nicht abgeschlossen.

Auf Anfrage des KTA Wiehe wird erläutert, daß die Preisgestaltung für Abfälle zur Verwertung aus anderen Herkunftsbereichen aufgrund eigenständiger Kalkulationen und Verwertungskosten erfolge und eben nicht durch den übrigen Bereich subventioniert werde.

II. Betriebsabrechnung 2002:

Herr Dieckmann erläutert die Betriebsabrechnung.

KTA Lubenow bittet, zukünftig das Ergebnis dieser Abrechnung in die Drucksache oder Erläuterung zu übernehmen. Das gesamte Zahlenwerk wäre dazu nicht notwendig.