Sitzung: 22.05.2007 Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2007/AAS/012
Die Hauptschule (HS) Steyerberg und die Grundschule (GS) Steyerberg werden zu einer Grund- und Hauptschule (GHS) Steyerberg zusammengelegt. Eine entsprechende Genehmigung nach § 106 Absatz 6 NSchG ist beim Land Niedersachsen zu beantragen.
KAR’in Dehmel erläutert
den Inhalt der Beschlussvorlage.
Sie weist ergänzend darauf hin, das der Landkreis Nienburg/Weser im Schulentwicklungsplan
– Fortschreibung 2005/2019 – darauf hingewiesen hat, dass die Zusammenlegung
der Grundschule und der Hauptschule Steyerberg zu einer Grund- und Hauptschule
Steyerberg mittelfristig zu prüfen sei.
Die Vorteile einer Zusammenlegung sind u.a.:
·
Durch eine
gemeinsame Schulleitung sind keine Absprachen zwischen den Schulleitungen mehr
notwendig.
·
Die
Verwaltung der Schule liegt in einer Hand.
·
Wegen der
räumlichen Nähe zueinander und des gemeinsamen Schulgebäudes werden die Schulen
in der Öffentlichkeit ohnehin bereits als Einheit wahrgenommen.
·
Der Einsatz
der Lehrkräfte ist den Bedürfnissen der Schulrealität angemessen anzupassen.
·
Grund- und
Hauptschulveranstaltungen werden gegenseitig unterstützt.
·
Das soziale
Verhalten zwischen den Schülern wird gefördert.
Mit zusätzlichen Kosten ist nicht zu rechnen, da die Schulen in
schulübergreifenden Bereichen bereits heute eine gemeinsame Infastruktur
nutzen.