Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die Hauptschule (HS) Steyerberg und die Grundschule (GS) Steyerberg werden zu einer Grund- und Hauptschule (GHS) Steyerberg zusammengelegt. Eine entsprechende Genehmigung nach § 106 Absatz 6 NSchG ist beim Land Niedersachsen zu beantragen.

 

 

 


KAR’in Dehmel erläutert den Inhalt der Beschlussvorlage.
Sie weist ergänzend darauf hin, das der Landkreis Nienburg/Weser im Schulentwicklungsplan – Fortschreibung 2005/2019 – darauf hingewiesen hat, dass die Zusammenlegung der Grundschule und der Hauptschule Steyerberg zu einer Grund- und Hauptschule Steyerberg mittelfristig zu prüfen sei.

 

Die Vorteile einer Zusammenlegung sind u.a.:

 

·        Durch eine gemeinsame Schulleitung sind keine Absprachen zwischen den Schulleitungen mehr notwendig.

·        Die Verwaltung der Schule liegt in einer Hand.

·        Wegen der räumlichen Nähe zueinander und des gemeinsamen Schulgebäudes werden die Schulen in der Öffentlichkeit ohnehin bereits als Einheit wahrgenommen.

·        Der Einsatz der Lehrkräfte ist den Bedürfnissen der Schulrealität angemessen anzupassen.

·        Grund- und Hauptschulveranstaltungen werden gegenseitig unterstützt.

·        Das soziale Verhalten zwischen den Schülern wird gefördert.

 

Mit zusätzlichen Kosten ist nicht zu rechnen, da die Schulen in schulübergreifenden Bereichen bereits heute eine gemeinsame Infastruktur nutzen.

 

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung