Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die nach Auflösung der Orientierungsstufen eingerichtete Außenstelle der Realschule Stolzenau in der Schulstr. 5 wird weiterbetrieben. Die Verwaltung beantragt die notwendige Verlängerung der Genehmigung bei der Landesschulbehörde in Hannover gemäß § 106 NSchG.

 

 


KAR’in Dehmel weist darauf hin, dass die Schloss-Schule Stolzenau nach dem Schulentwicklungsplan – Fortschreibung 2005/2019 - langfristig dreizügig bleiben wird.

 

In der Außenstelle wurden insgesamt 6 allgemeine Unterrichtsräume (zzgl. Nebenräume) von der Gemeinde Stolzenau angemietet. Diese Räume werden auch zukünftig für den Schulunterricht benötigt. Es ist deshalb eine Verlängerung der Genehmigung der Außenstelle bei der Landesschulbehörde zu beantragen.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung