Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Samtgemeinde Liebenau wird für die Sanierung der Sporthalle Pennigsehl eine Zuwendung nach § 117 NSchG in Höhe eines Drittels der Hälfte für den Primarbereich und einer Hälfte der Hälfte für den Sekundarbereich I der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 37.095 €, als Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse gewährt.

 

 


KAR’in Dehmel gibt zunächst allgemeine Informationen (zur Kreisschulbaukasse) an die Mitglieder des Schulausschusses weiter. Grundlage für eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse ist immer ein langfristiger Schulbedarf. Fördermittel Dritter sind vorher in Abzug zu bringen. Vom verbleibenden zuwendungsfähigen Betrag ist für Schulen der Sekundarbereiche eine Kreiszuwendung von 50 % und für Schulen des Primarbereichs eine Kreiszuwendung von
33 1/3 % zu leisten. Für Schulen in gemeinsamer Trägerschaft findet eine Aufteilung nach dem langfristigen Klassenzahlenverhältnis statt.

 

Außerdem wird ein Finanzierungsvorschlag des Fachbereiches Finanzen für eine Verteilung der in 2007 verfügbaren Haushaltsmittel aus der Kreisschulbaukasse als Tischvorlage ausgeteilt. Die Unterlage ist dem Protokoll in der Anlage zu den Tagesordnungspunkten 7

/    bis 12 beigefügt.

 

KAR’in Dehmel weist sodann auf den Antrag der Samtgemeinde Liebenau auf Gewährung einer Zuwendung nach § 117 NSchG für die Sanierung der Sporthalle in Pennigsehl hin.

 

Nach dem Schulentwicklungsplan – Fortschreibung 2005/2019 – ist die Sporthalle mit 2 Sportübungseinheiten anzusehen. Schulisch notwendig ist langfristig aber nur 1 Sportübungseinheit, so dass lediglich die Hälfte der nachgewiesenen Kosten als förderfähig anerkannt werden kann. Die Auszahlung der Zuwendung könnte noch in 2007 erfolgen.

 

 

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung