Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Gemeinde Stolzenau wird für die Sanierung der Dreifachsporthalle in Stolzenau eine Zuwendung nach § 117 NSchG in Höhe eines Drittels für den Primarbereich und in Höhe der Hälfte für den Sekundarbereich der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 237.055,34 €, als Zuweisung aus der Kreisschulbaukasse gewährt.

 


Die Dreifachsporthalle Stolzenau ist nach dem Schulentwicklungsplan – Fortschreibung 2005/2019 – langfristig mit 3 Sportübungseinheiten für den Schulsport vorgesehen. Nach Aussage von KAR’in Dehmel  könnte eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse noch in 2007 erfolgen.

 

KTA Sanftleben legt Wert darauf, dass aktuelle Schul- und Sportstättenbauprojekte energiesparend errichtet und saniert werden. Der Kreistag hatte seinerzeit beschlossen, dass ein Gremium zur Beratung bei Energiefragen einzurichten sei. Dies wurde bis heute noch nicht umgesetzt.

 

KTA Brunschön erwidert, die heute zu beratenden Maßnahmen wären allesamt in der Bauträgerschaft der kreisangehörigen Gemeinden durchzuführen. Der Landkreis Nienburg/Weser habe deshalb keinen unmittelbaren Einfluss auf die Inhalte der Bauplanung.

 

Vors. KTA Koch verweist für baufachliche Fragen zur Energieeinsparung an Schulen auf die generelle Zuständigkeit des Ausschusses für Liegenschaften.

 

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung