Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Samtgemeinde Eystrup wird für die Sanierung der Sporthalle in Eystrup eine Zuwendung nach § 117 NSchG in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen Kosten für den Primarbereich und in Höhe der Hälfte der nachgewiesenen Kosten für den Sekundarbereich gewährt. Die Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse beträgt insgesamt 64.477 €.

 

 


Nach dem Schulentwicklungsplan – Fortschreibung 2005/2019 – sind langfristig 2 Sportübungseinheiten für den Sportunterricht der Grund- und Hauptschule Eystrup vorzusehen. KAR’in Dehmel erläutert, dass die Sporthalle Eystrup über 2 Sportübungseinheiten verfügt, welche bereits saniert worden waren. Die Aufteilung zwischen Primar- und Sekundarbereich hat nach dem langfristigen Klassenzahlenprinzip zu erfolgen.

 

Die Auszahlung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse könnte in 2007 stattfinden.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung