Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Beschluss (einstimmig):

 

Die für das EZN erforderliche Genehmigungs-/Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie die Erstellung der Leistungsverzeichnisses ist auf der Grundlage der HOAI auszuschreiben.


Beim Aufruf des TOP 8 geht der Vorsitzende KTA Hüneke kurz auf die kommende Sitzung des Ausschusses für Abfallwirtschaft ein. Auf Vorschlag durch KTA Dr. Berkenhoff wird der zukünftige Sitzungs-beginn wieder auf 16.00 Uhr festgelegt; der Vorsitzende schlägt als Sitzungsort für die nächste Sitzung das Entsorgungszentrum
Nienburg (EZN) vor.

Herr Dieckmann erläutert den Inhalt der Sitzungsvorlage und hebt den Beschluß zum Weiterbetrieb des EZN hervor.

Durch eine Ausschreibung von Ingenieurleistungen soll nunmehr auf der Grundlage der Vorplanung der Verwaltung unter Berücksichtigung des Standes der Technik in Verbindung mit den begrenzten Flächenmöglichkeiten ein Konzept erarbeitet werden, daß den Zielsetzungen des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landkreises entspricht.

Die Plandiskussion erfolge vor der Erstellung von Genehmigungsunterlagen im Ausschuß für Abfallwirtschaft.

KTA Kurowski weist darauf hin, daß der Planansatz hinsichtlich der Kosten so kalkuliert werden müsse, daß eine Überschreitung ausgeschlossen sei.