Sitzung: 27.08.2003 Ausschuss für Abfallwirtschaft
Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.
Vorlage: 2003/AfA/010
Beschluss (einstimmig):
Die für das EZN erforderliche Genehmigungs-/Entwurfs- und
Ausführungsplanung sowie die Erstellung der Leistungsverzeichnisses ist auf der
Grundlage der HOAI auszuschreiben.
Beim Aufruf des TOP 8 geht der
Vorsitzende KTA Hüneke kurz auf die kommende Sitzung des Ausschusses für
Abfallwirtschaft ein. Auf Vorschlag durch KTA Dr. Berkenhoff wird der
zukünftige Sitzungs-beginn wieder auf 16.00 Uhr festgelegt; der Vorsitzende
schlägt als Sitzungsort für die nächste Sitzung das Entsorgungszentrum
Nienburg (EZN) vor.
Herr Dieckmann erläutert den Inhalt der Sitzungsvorlage und hebt den Beschluß
zum Weiterbetrieb des EZN hervor.
Durch eine Ausschreibung von Ingenieurleistungen soll nunmehr auf der Grundlage
der Vorplanung der Verwaltung unter Berücksichtigung des Standes der Technik in
Verbindung mit den begrenzten Flächenmöglichkeiten ein Konzept erarbeitet
werden, daß den Zielsetzungen des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landkreises
entspricht.
Die Plandiskussion erfolge vor der Erstellung von Genehmigungsunterlagen im
Ausschuß für Abfallwirtschaft.
KTA Kurowski weist darauf hin, daß der Planansatz hinsichtlich der Kosten so
kalkuliert werden müsse, daß eine Überschreitung ausgeschlossen sei.