Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Samtgemeinde Heemsen wird

 

a)    für die Sanierung der Sporthalle Drakenburg eine Zuwendung nach § 117 NSchG in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 52.341 €,

b)    für die Sanierung der Sporthalle Heemsen eine Zuwendung nach § 117 NSchG in Höhe eines Drittels für den Primarbereich und in Höhe von 2/3 der Hälfte für den Sekundarbereich der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 37.266 €,

 

als Zuweisung aus der Kreisschulbaukasse gewährt.

 

 


KAR’in Dehmel teilt mit, dass voraussichtlich ein Zuschuss in Höhe von 30 % der Maßnahmekosten vom Ministerium für Inneres und Sport für die Maßnahmen Sanierung der Sporthalle Drakenburg und Sanierung der Sporthalle Heemsen bewilligt werden wird. Dieser ist vorab in Abzug zu bringen.

 

Von den 3 Sportübungseinheiten der Sporthalle Heemsen sind langfristig allerdings nur 2 Sportübungseinheiten schulisch notwendig. Von den nachgewiesenen Kosten können deshalb lediglich 2/3 für eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse anerkannt werden. Die Auszahlung der Zuwendung ist für 2008 vorgesehen.

 

Vors. KTA Koch  möchte wissen, ob sich die Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse erhöhen wird, wenn kein Zuschuss nach den Landesrichtlinien zur Förderung der Sanierung von Sportanlagen bewilligt wird.

 

KAR’in Dehmel bejaht dies.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung