Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Stadt Rehburg-Loccum wird für den Neubau einer Sporthalle in Loccum eine Zuweisung nach § 117 NSchG in Höhe von 2/3 der
Hälfte der nachgewiesenen Kosten, höchstens jedoch 666.682 €, als Zuweisung aus der Kreisschulbaukasse gewährt.

 


Nach dem Schulentwicklungsplan – Fortschreibung 2005/2019 – sind im Bereich Loccum langfristig 2 Sportübungseinheiten für den Schulsport erforderlich. Die Stadt Rehburg-Loccum beabsichtigt den Neubau einer Dreifeldsporthalle. KAR’in Dehmel macht deutlich, dass im Rahmen der Mitfinanzierung der Maßnahme aus der Kreisschulbaukasse lediglich 2 Sportübungseinheiten anerkannt werden können. Zu den Neubaukosten wird voraussichtlich ein Zuschuss nach den Richtlinien von Zuwendungen zur Förderung der Sanierung von Sportanlagen vom Ministerium für Inneres und Sport in Höhe von

30 %, höchstens jedoch 250.000 €, gezahlt.

 

Die Auszahlung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse könnte in 2008 stattfinden.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung