Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird

 

a)    für die Sanierung des Schulgebäudes Wechold eine Zuwendung nach § 117 NSchG in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen Kosten für den Primarbereich gewährt. Die Zuwendung beträgt insgesamt 105.187 €

b)    für die Sanierung der Sporthalle Hoya eine Zuwendung nach
§ 117 NSchG in Höhe der Hälfte der nachgewiesenen Kosten für den Sekundarbereich gewährt. Die Zuwendung beträgt insgesamt 113.785 €.

c)    Der Antrag auf Zuwendung für die Turnhalle Wechold wird abgelehnt.

 

 


KAR’in Dehmel weist darauf hin, dass alle Maßnahmen bereits abgeschlossen sind.

 

Das Schulgebäude in Wechold wird durch die Schule am Weserbogen genutzt. Ein langfristiger schulischer Bedarf für den Primarbereich der Schule ist gegeben.

 

Auch die Sporthalle Hoya, welche aus 3 Sportübungseinheiten besteht, ist langfristig für den Schulsport von Realschule Hoya und Johann-Beckmann-Gymnasium erforderlich.

 

Für die Sanierung der Turnhalle Wechold kann keine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse an die Samtgemeinde Grafschaft Hoya erfolgen, da die Sanierungskosten unterhalb der mit Kreistagsbeschluss vom 14.12.1990 beschlossenen Mindestkostengrenze von 51.129 € liegen. Die Maßnahme muss deshalb als laufende Bauunterhaltungsmaßnahme angesehen werden.

 

Für die zwei erstgenannten Anträge kann eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse noch in 2007 erfolgen.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung