Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Beschluss (einstimmig):

 

Die Abstimmungsvereinbarung mit allen Anlagen wird beschlossen.


Herr Dieckmann erläutert den Inhalt der Drucksache 2003/AfA/007-01. Die Abstimmung des Systems sei bereits am 26. August 2002 gegenüber dem Dualen System Deutschland als Grundlage für die öffentliche Ausschreibung abgegeben worden nach einer ent-
sprechenden Beteiligung des Fachausschusses. Zwischenzeitlich seien die Verhandlungen hinsichtlich der Abstimmungsvereinbarung und der Kostenbeteiligung für die Abfallberatung und für die Gestellung und Unterhaltung der Stellflächen zu den Sammelgroßbehältern auf der Basis der Empfehlung des Nds. Landkreistages abgeschlossen.

Unter Berücksichtigung dieser Systembeschreibung habe das Duale System eine öffentliche Ausschreibung in der Bundesrepublik veranlaßt.

Auf Empfehlung des Nds. Landkreistages habe das Duale System, abgestimmt mit dem Kartellamt, nunmehr der einheitlichen stoffgleichen Wertstofferfassung Altpapier durch die Landkreise zugestimmt. Deshalb bleibe es im Landkreis Nienburg bei der Sonderregelung der Bündelerfassung durch die Vereine/Verbände/WWG auf der Basis des Konzeptes und der durch den Kreisausschuß getroffenen Einzelentscheidungen für die Dauer des Einsammlungsvertrages bzw. für die Dauer des Konzeptes. Notwendige Anpassungen an das Marktgeschehen seien jedoch noch abschließend zu prüfen und insbesondere nach Kenntnis der Kostenbeteiligung durch das Duale System für einen noch festzulegenden prozentualen Anteil (ursprünglich 25 %) und damit auch die Entgelte für die Sammel-systeme (Vereine) und die Erlöse für die Altpapiervermarktung ggf. anzupassen.

Sobald die Verhandlungen abgeschlossen seien, werde eine Mitbenutzungsvereinbarung mit einer Kostenregelung durch das Duale System und den folgenden Kostenregelungen einschließlich der Erträge in einer getrennten Drucksache zur Entscheidung vorgelegt.