Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

 

 


In einer Anfrage vom 20.04.2007 nahm die SPD, Kreistagsfraktion Nienburg/Weser Bezug auf wiederholte Presseberichte über Leukämieerkrankungen im Bereich der Samtgemeinde Steimbke (Rodewald, Lichtenhorst) und bat um die Beantwortung nachstehender Fragen:

 

1.    Gibt es Erkenntnisse beim Gesundheitsamt über Auffälligkeiten im Bereich der Samtgemeinde Steimbke oder angrenzenden Bereichen?

 

2.    Hat es Abfragen der praktischen Ärzte im Bereich der Samtgemeinde Steimbke gegeben?

 

3.    Besteht eine gesetzliche Meldepflicht?

 

Herr Dr. Haas beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.

Mitte 2004 ist das Kreisgesundheitsamt Nienburg durch Anfrage von Herrn Pastor Fuchs auf die dort zumindest empfundene Häufung an Krebserkrankungen in Rodewald u. B. aufmerksam gemacht worden. In diesem Zusammenhang ist im Rahmen der Weiterbildung des Kollegen Bauer unter Leitung des Herrn Dr. Haas eine Studie durchgeführt worden. Hiernach gibt es keine Anhaltspunkte für eine reale Häufung an Krebserkrankungen in Rodewald u. B.

 

Die abschließende Auswertung der Studie ist dieser Niederschrift als

/    Anlage beigefügt.

 

Zu 2.

Neuere Erkenntnisse und Befürchtungen hinsichtlich einer erhöhten Krebshäufigkeit in der Samtgemeinde Steimbke sind durch die dort praktizierenden Ärzte nicht an das Gesundheitsamt herangetragen worden, seitens des Gesundheitsamtes aber auch aufgrund der Erkenntnisse aus der genannten Studie nicht weiter abgefragt worden.

 

Zu 3.

Nach dem Gesetz über das epidemiologische Krebsregister Niedersachsen besteht landesweit seit 2003 eine Regelung von “Meldeberechtigungen mit Einwilligung” des Betroffenen, “Meldepflichten” überwiegend der pathologischen Institute sowie Regelungen der statistischen Aufarbeitung des Nds. Krebsregisters.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung