Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die Einzugsbereichskarte Nr. 27 „Hauptschule, Realschule und Gymnasium Hoya“ sowie die Einzugsbereichskarte Nr. 27a „Förderschule-L Hoya“ werden beschlossen. Sie werden wirksam mit Beginn des Schuljahres 2007/2008.

 

 


KAR’in Dehmel teilt mit, dass die Landkreise nach § 114 NSchG Träger der Schülerbeförderung sind. Die Anspruchsvoraussetzungen für eine kostenlose Schülerbeförderung hat der Landkreis Nienburg/Weser in der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Nienburg/Weser gemäß § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes” vom 25.10.1996 in der Fassung der Änderungssatzung vom 26.10.2001 festgelegt.

 

Hiernach gelten folgende Entfernungsgrenzen:

 

1. Für Schüler/innen des Primarbereichs (1 – 4 Klasse)
    und der Sonderschulen   =    2 – 3 km

2. Für Schüler/innen des Sekundarbereichs I (5 – 10 Klasse)
    =  3 – 4 km

3. Für Schüler/innen des Sekundarbereichs II (ab Klasse 11)
    =  4 – 5 km

Die bisher gültigen Einzugsbereichskarten sind aus dem Jahre 1982. Auf Grund der damaligen örtlichen Gegebenheiten wurden die vom Kreistag festgelegten Beförderungsgrenzen weit unterschritten. Die ehemaligen Einzugsbereichskarten 27 und 28 sind überarbeitet und den mittlerweile stattgefundenen Veränderungen angepasst worden. Von Ausnahmen abgesehen sind die festgesetzten Zumutbarkeitsgrenzen weitestgehend ausgeschöpft worden. Dabei ist es u.a. zu einer Teilung der Ortschaft Bücken gekommen.

 

KTA Kurowski bekräftigt ihr besonderes Interesse für Schülerinnen und Schüler  aus der Samtgemeinde Grafschaft Hoya. Aus diesem Grunde sei sie die dargestellten Entfernungen zum Teil persönlich abgefahren. Sie bestätigt, dass die Entfernungen korrekt ermittelt sind.

 

Im Zuge einer einheitlichen Behandlung aller Schülerinnen und Schüler  im Landkreis Nienburg/Weser wird sie den Beschlussvorschlag “zähneknirschend” mittragen.

 

1. Stellv. Landrat Dera möchte wissen, ob die Verwaltung im Rahmen der Verschiebung der Einzugsbereichsgrenzen auch über die Anpassung des Standortes von Haltestellen nachgedacht habe.

 

KAR’in Dehmel antwortet, es würde bei der Festlegung von Einzugsbereichen nicht darum gehen, dass Haltestellen an den Einzugsbereichsgrenzen liegen.

 

Entscheidend sei vielmehr zu klären, ob ein Anspruch auf eine kostenlose Schülerbeförderung bestehen würde oder nicht.

 

FBL Labode ergänzt, dass bei der Erstellung der neuen Einzugsbereichskarten immer der tatsächlich zurückzulegende Schulweg berücksichtigt wurde.

 

Es sei nicht geplant, Buswartehäuschen zu verlegen oder Haltestellen anzupassen.

 

Vors. KTA Koch weist darauf hin, dass die Buswartehäuschen nicht allein für die Schülerbeförderung, sondern auch für den öffentlichen Personennahverkehr aufgestellt wurden.

 

KTA Meyer meint, es sei an der Zeit, den mittlerweile 25 Jahre alten Beschluss nun endlich den neuen Gegebenheiten anzupassen. Eine Ungleichbehandlung von Schülerinnen und Schülern im gesamten Kreisgebiet müsse vermieden werden. Tatsächlich sollten die Betroffenen froh darüber sein, dass eine Anpassung nicht bereits früher stattgefunden habe.

 

 

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung
1