Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


Dipl.-Ing. Gänsslen stellt das geplante Abbauvorhaben der Firma Helmut Menzel in der Gemarkung Bolsehle vor und erläutert die Notwendigkeit der Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes „Grinder Wald“.

 

Herr Brüning möchte wissen, inwiefern die Firma durch die Darstellung der Flächen als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung / Kiesabbau im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises einen Rechtsanspruch auf die Teillöschung habe.

Hierzu führen Ltd. BD Boll und Dipl.-Ing. Gänsslen aus, dass die Darstellung im RROP als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung einen „Quasi-Rechtsanspruch“ begründe. Der Kreistag habe 2003 das RROP mit dem Wissen um die Überschneidung mit dem Landschaftsschutzgebiet beschlossen. Es sei nun die logische Folge, dass Verfahren „der Form halber“ einzuleiten.

 

KTA Hille fragt, ob die weiteren Flächen Richtung der B6, die ebenfalls gleichzeitig im Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung und im Landschaftsschutzgebiet liegen, auch aus dem Gebiet der Verordnung gelöscht werden sollen. Dipl.-Ing. Gänsslen zufolge sollen ohne konkreten Bedarf – sprich ohne Vorliegen eines Antrags – keine weiteren Flächen gelöscht werden.

 

Auf Nachfrage von KTA Sanftleben, warum gerade Waldflächen und nicht Ackerflächen für die Rohstoffgewinnung ausgewählt wurden erläutert Dipl.-Ing. Gänsslen, dass die Lagerstättenkapazität gerade mit Kies nach Norden in den Wald hinein ansteige.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung