Beschluss: Das Gremium nimmt Kenntnis.

Der Ausschuss für Landschaftspflege, Natur und Umwelt nimmt Kenntnis.

 


BOR Wehr berichtet über den Stand der Umsetzung der Zielvorgaben aus der EG- Wasserrahmenrichtlinie durch die Gebietskooperationen „12 Weser/Meerbach“ und „13 Große Aue“ im Landkreis Nienburg/Weser.

Für Oberflächengewässer sei die Einstufung der Wasserkörper in die drei Kategorien „natürlich“, „erheblich verändert“ oder „künstlich“ abgeschlossen. Im Ergebnis habe sich gegenüber den vorläufigen Berichten zum Gewässerzustand aus dem Jahr 2005 der landesweite Durchschnitt an als „natürlich“ eingestuften Gewässern von 56% auf 16% verringert.

 

KTA Sanftleben erkundigt sich nach Ursachen für die große Diskrepanz zwischen der ersten Bestandsaufnahme in 2005 und der erneuten Einstufung in 2007.

 

BOR Wehr erklärt, dass keine neuen Kriterien für die Einstufung herangezogen wurden. Die Zielberichte aus 2005 seien aufgrund rein fachlicher Kriterien von der Ländergemeinschaft Wasser entwickelt worden, ohne die Kenntnisse der Gewässerfachleute vor Ort (Verbände etc.) einfließen zu lassen. Dies sei nun mit berücksichtigt worden.

 

Weiter möchte KTA Sanftleben wissen, ob es Zielvorgaben durch die EU gebe, wie hoch der prozentuale Anteil nach Abschluss der Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen sein sollte. Er gibt zu bedenken, dass in Anbetracht des Gewässerzustandes eine Vielzahl von Maßnahmen erforderlich sei, für die der geplante Ansatz von 15.000 Euro eher knapp bemessen sei.

 

Es gebe BOR Wehr zufolge keine Prozentvorgabe durch die EU; Ziel sei generell ein guter ökologischer Zustand, der realistisch betrachtet nicht für alle Gewässer erreichbar und finanzierbar sei.

Hinsichtlich der eingestellten Haushaltsmittel wird auf TOP 6 verwiesen.

 

Auf die Frage von KTA Brieber, inwiefern der Fachausschuss die Möglichkeit habe, Einfluss auf die Prioritäten der einzelnen Maßnahmen zu nehmen, erklärt BOR Wehr, dass es ab 12/2008 eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch das Land (Nds. Landesamt für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – NLWKN) gebe. Im Übrigen erfolgt erneut der Verweis auf TOP 6.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung