Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einschaltung eines Fachbüros für die kreiseigenen Gebäude energetische Gutachten (gutachtliche Gebäude-Energieberatung) zu erstellen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von je ca. 25.000 € in den nächsten 4 bis 5 Jahren werden im Haushalt 2008 sowie in den Folgejahren bereitgestellt.

 


Landrat Eggers führt einleitend aus, dass ein aus dem Juni 2006 vorliegender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Energiesparen – Nutzung regenerativer Energien in kommunalen Einrichtungen“ noch zur Entscheidung anstehe. Nicht zuletzt infolge der Veränderung der Verwaltungsgliederung und der Zusammenführung der Aufgaben im Fachdienst Liegenschaften sei die ursprünglich angestrebte Beratung im Fachausschuss für Raumordnung, Kreisplanung, Bau und Verkehr nicht mehr erfolgt.

Die im vorliegenden Antrag thematisierte Einrichtung eines Runden Tisches wird aus Sicht der Verwaltung als wenig zielführend im Sinne der Umsetzung des erklärten Willens, Möglichkeiten zur Einsparung von Energie sowie zum Einsatz regenerativer Energien zu nutzen, eingestuft. Ein Runder Tisch diene nach allgemeinem Verständnis vorrangig der grundsätzlichen Beratung und hat keine Entscheidungsbefugnisse, so dass zusätzlich eine entsprechende Beratung in den Kreistagsgremien erforderlich ist. Die Verwaltung schlägt daher vor, anstelle des Runden Tisches den erklärten Willen schrittweise durch konkretes Vorgehen umzusetzen. Es empfiehlt sich daher auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungswerte die kreiseigenen Liegenschaften kontinuierlich mit energetischen Gutachten für die einzelnen Objekte zu erfassen, die energetischen Schwachstellen unter Berücksichtigung des erzielbaren Einsparpotentials zu ermitteln und die erforderliche Sanierung nach Beratung im Fachausschuss anzugehen.

KTA Schröder findet das Ansinnen seiner Fraktion und die mit dem Antrag angestrebte Zielsetzung in der vorgeschlagenen Vorgehensweise hinreichend berücksichtigt. Es sollte seinerzeit nicht die Teilnahme an globalen Diskussionen, sondern die beschriebene konkrete Vorgehensweise angeregt werden.

KTA Koch und KTA Schröder begrüßen übereinstimmend die vorgeschlagene kontinuierliche energetische Erfassung der Liegenschaften als Handlungsgrundlage für die mittelfristige Planung der erforderlichen Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen. Mit einer solchen fachlichen Grundlage sollten sich die notwendigen Maßnahmen vorausschauender planen lassen, so dass zukünftig die kurzfristige Entscheidung über unerwartet und überraschend eintretende Sanierungseilfälle vermehrt vermieden werden könnten.

KTA Hegenberg ergänzt, dass nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) zum Juli 2009 die Erstellung von Energiepässen für öffentliche Gebäude über 1000 m² Fläche Pflicht werde. Im Hinblick auf die anstehenden notwendigen energetischen Sanierung begrüßt er die Erstellung eines Gebäudekatasters als Grundlage für die konzeptionelle Maßnahmenplanung.

KTA Reinke betont, dass nicht nur die Energiekosten sondern auch die –verbräuche erfasst werden sollten.

Auf Nachfrage von KTA Hille führt KAR Stankewitz aus, dass die Frage, wie die Verpflichtung zur Erstellung der Energiepässe erfüllt werden kann, im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen konkreten Vorgehen nicht ausdrücklich thematisiert wurde. Der Energiepass ist ein Formular, in dem für ein Objekt allgemeine Daten wie beheizte Fläche in m², Gebäude- und Heizungsanlagenbaujahr, Brennstoff, Warmwasserbereitung (Heizung oder Elt) sowie Verbrauchsdaten der letzten Jahre erfasst werden und als Ergebnis die Einstufung in Verbrauchsklassen (ähnlich den Energieverbrauchsklassen bei größeren Elektrogeräten) angegeben wird. Die lediglich formularmäßige Datenerfassung erklärt auch die geringen Kosten von 50 bis 100 € für die sog. Energiepässe, die im Übrigen offensichtlich auf kleinere Objekte wie Einfamilien- oder Reihenhäuser zugeschnitten sein dürften. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Gebäude-Energieberatung entspricht in der Qualität einem weit über die formularmäßige Datenerfassung hinausgehenden energetischen Gutachten; dabei werden nicht nur auf der Grundlage der Baupläne und –beschreibungen die einzelnen Gewerke fachlich auf energetische Schwachstellen überprüft, sondern auch Kostenschätzungen für die auf den Energiebedarf des jeweiligen Gebäudes ausgerichtete erforderliche energetische Sanierung unter Angabe der erzielbaren Einsparpotenziale erstellt. Aufgrund dieser inhaltlichen Qualität ist davon auszugehen, dass dadurch auch die Verpflichtung Energiepass mehr als erfüllt werden wird. Auf der Grundlage der Kosten für das bereits für die Realschule Marklohe beauftragte Gutachten in Höhe von rund 3.000 € brutto basiert der vorgeschlagene Mittelansatz von 25.000 €  jährlich. Auf diese Weise könnten jährlich Gutachten für bis zu 8 Gebäude erstellt werden.

KTA Droste begrüßt die vorgeschlagene Vorgehensweise, gibt jedoch insbesondere mit Blick auf die älteren Baujahre der Schulgebäude zu bedenken, dass nicht nur viel Arbeit sondern vor allem große finanzielle Belastungen zu erwarten stehen. KTA Reinke ergänzt, dass im Kreis Diepholz ein Volumen von rund 40 Mio. € für energetische Gebäudesanierung erwartet werde.

Auf Nachfrage von KTA Hegenberg führt KAR Stankewitz aus, dass aufgrund der finanziellen und personellen Ressourcen zwar nicht davon ausgegangen werden könne, jeweils alle Gutachten unverzüglich umzusetzen zu können. Gleichwohl ist eine möglichst zügige Erfassung der zum Handeln auffordernden energetischen Schwachstellen geboten; nach den bisherigen Erfahrungswerten kann eine Vorauswahl nur an offensichtlichen energetischen Schwachstellen orientiert sein. Erst durch eine gutachtliche energetische Bewertung unter Berücksichtigung der Kostenschätzungen sowie der erzielbaren Einsparpotenziale wird die notwendige konzeptionelle Priorisierung der erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Es ist auch davon auszugehen, dass die an offensichtlichen Schwachstellen orientierte Vorauswahl der Gebäude entsprechende Veränderungen erfahren wird und aufgrund der Kosten-Nutzen-Verhältnisse derzeit nicht als vordringlich zu sanierend eingestufte Gebäude im Maßnahmenplan zeitlich vorgezogen werden sollten.

KTA Brunschön macht angesichts der beschriebenen qualitativen Unterschieden darauf aufmerksam, dass der im Beschlussvorschlag verwendete Begriff „Energiepass“ irreführend ist und deshalb eine besser geeignete  Bezeichnung für die zu erteilenden Aufträge verwendet werden möge, um die gutachtliche Qualität sicherzustellen. 

Vors. KTA Waering bittet darum, die Möglichkeit der Bezuschussung aus Förderprogrammen nicht nur für die erforderlich werdenden Sanierungen, sondern bereits für die als Grundlage dienenden Gutachten prüfen zu lassen.

 Vors. KTA Waering stellt fest, dass die Formulierung im Beschlussvorschlag wie folgt verändert wird:

„Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einschaltung eines Fachbüros für die kreiseigenen Gebäude energetische Gutachten (gutachtliche Gebäude-Energieberatung) zu erstellen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von je ca. 25.000 € in den nächsten 4 bis 5 Jahren werden im Haushalt 2008 sowie in den Folgejahren bereitgestellt.“

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung