Beschluss: Das Gremium beschließt geändert.

Der derzeit stillgelegte Seitentrakt des Gebäudes Rühmkorffstr. 12 wird für eine Nutzung als Bürogebäude saniert. Im Rahmen dieser Sanierung werden ein barrierefreier Zugang – auch für den Haupttrakt – erstellt und zusätzliche Parkmöglichkeiten durch Errichtung eines Parkplatzes geschaffen. Die Herrichtung des Dachgeschosses im Haupttrakt ist nicht Gegenstand der Maßnahme.

 

Das Ing.-Büro Meyer+Borcherding wird mit der Umsetzung des bereits von dort erarbeiteten Vorentwurfes und der Bauantragstellung beauftragt. Die Haushaltsmittel in Höhe von 270.000 € (Seitentrakt), 104.000 € (Rampe) und 48.000 € (Parkplatz) – jeweils einschließlich der Honorare – werden im Produkthaushalt 2008 als Investition bereitgestellt.

 


Vors. KTA Waering betont einleitend, dass die vorgeschlagene Sanierung des Bürogebäudes angesichts des geschätzten Kostenvolumens von insgesamt 618.000 € der eingehenden Beratung bedarf.

Landrat Eggers führt unter Hinweis auf die weiteren Sitzungsverlauf noch vorgesehene Vorstellung der Vorschläge für die Planung der Mittelansätze des Produkthaushaltes 2008 aus, dass aufgrund der verwaltungsinternen Abstimmung die vorgeschlagene Sanierung bereits zu korrigieren war und die Teilmaßnahme „Dachgeschoss Haupttrakt“ wegen des Gesamtvolumens der baufachlich gebotenen Maßnahmen keine Berücksichtigung mehr finden konnte. Dies war zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht absehbar.

KAR Stankewitz ergänzt, dass es aufgrund der ganzheitlichen Betrachtung des Gebäudes geboten erscheint, im Rahmen eines Sanierungsvorschlages alle sanierungsbedürftigen Geschosse zu berücksichtigen. Mit Blick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist die Differenzierung in die dargestellten Herrichtungsmaßnahmen erfolgt. Aufgrund der haushaltsrechtlichen Gesamtbedingungen musste der angestrebten differenzierten Beratung jedoch vorgegriffen werden; ohne die aus Sicht der Verwaltung zurück zu stellende Herrichtung des  „Dachgeschosses Haupttrakt“ sind für die Herrichtung des Bürogebäudes Investitionen in Höhe von voraussichtlich 422.000 € erforderlich.

Landrat Eggers erklärt, dass bei derart umfangreichen Herrichtungsmaßnahmen an nicht nutzbaren Gebäuden die Einstufung in haushaltsrechtlicher Sicht der differenzierten Betrachtung bedarf. Entgegen der ursprünglich vom FB Finanzen vertretenen Auffassung ist die vorgeschlagene Maßnahme nicht mehr als Unterhaltungsmaßnahme zu werten. Vielmehr ist sie einer Neuerrichtung gleichzusetzen, überwiegend als investiv zu betrachten und dem Investitionsplan zuzuordnen. Aufgrund des Gebäudezustandes ist die Entscheidung zu treffen, den Seitentrakt entweder ungenutzt verwahrlosen zu lassen oder der gebotenen Verpflichtung (eines jeden Eigentümers) folgend die Nutzbarkeit des Gebäudes wieder herzustellen.

Anhand von Planunterlagen und Grundrissen stellt KAR Stankewitz die aktuelle Situation der nur teilweisen Nutzbarkeit sowie die mit den Herrichtungsmaßnahmen angestrebten Nutzungsmöglichkeiten vor. Das auf die bereits jetzt feststehenden vordringlichen Raumbedürfnisse ausgerichtete (vorläufige) Nutzungskonzept führt bereits zur weitestgehenden Ausschöpfung der zusätzlich nutzbaren Räume.

Die Herrichtung der 23 Büroräume ist aus Sicht der Verwaltung nicht nur geboten, um die Unterbringung des Familien- und Seniorenbüros sowie der Wirtschaftsförderungsgesellschaft organisieren zu können, sondern auch um die seit Jahren angemeldeten Raumbedürfnisse berücksichtigen zu können. Diese wurden bislang unter Hinweis auf die fehlende Verfügbarkeit kreiseigener Gebäude zurück gestellt.

Nach Auffassung von KTA Reinke scheint der dargestellte Raumbedarf im Widerspruch zum erfolgten Personalabbau sowie der Auslagerung u. a. des Betriebes Abfall zu stehen.

Landrat Eggers weist darauf hin, dass der Personalabbau auf den Aufgabenstand im Jahr 2005 bezogen ist. Die aufgrund der Auflösung der Bezirksregierungen erfolgte Kommunalisierung von Aufgaben und Übertragung von Zuständigkeiten auf die Landkreise hat jedoch zu Aufgabenzuwächsen und damit zu Raumbedarf für das entsprechende Personal geführt. Eine vollständige Nutzung des kreiseigenen Gebäudes ermöglicht den weiteren Verzicht auf die Anmietung von Objekten. Landrat Eggers ruft in Erinnerung, dass die 2006 erfolgte Teilsanierung u. a. die Unterbringung der Erziehungs- und Familienberatungsstelle und damit eine jährliche Ersparnis in Höhe von rund 39.000 € (für nicht mehr aufzubringende Miete) ermöglicht hat. Derzeit sind Abteilungen des Fachdienstes Jugend und Sport in angemieteten Objekten untergebracht.

KAR Stankewitz stellt auf Nachfrage von KTA Hille klar, dass derzeit die notwendige barrierefreie Zugänglichkeit des Gebäudes nicht gegeben ist; die Teilmaßnahme „Rampe“ ist nicht nur für den Seitentrakt erforderlich, sondern dient der Fortführung der Nutzung des Haupttraktes.

Auf Nachfrage von KTA Koch führt KAR Stankewitz aus, dass die in der Vorlage berücksichtigte Teilmaßnahme „Dachgeschoss Haupttrakt“ zwar auch mit Blick auf die Gebäudeenergetik berücksichtigt wurde; im Vordergrund hat vielmehr die Überlegung gestanden ein mit größerem Aufwand nutzbar zu machendes Gebäude nicht durch eine spätere Herrichtung des Dachgeschosses während der wieder aufgenommenen Nutzung im betrieblichen Ablauf zu beeinträchtigen. Dem energetischen Aspekt kann auch durch eine weniger aufwändige Dämmung der Dachhaut Rechnung getragen werden.

KTA Droste und KTA Brunschön antwortend erläutert Landrat Eggers, dass ein Gesamtraumbedarfsplan im Sinne des Begriffes für die Kreisverwaltung nicht vorliegt. Allerdings kann objektiv festgestellt werden, dass das verfügbare Raumangebot ausgeschöpft ist ; eine nicht hinreichende oder unangemessene Raumausnutzung ist nicht feststellbar. Für Doppelbesetzungen nach den heute zu beachtenden Vorschriften angemessen dimensionierte Räume sind nicht in ausreichender Anzahl vorhanden. In diesem Zusammenhang sind auch die im Rahmen des Gesundheitsmanagements begonnenen Bemühungen anzusprechen. Der Mangel an Besprechungsräumen ist ebenfalls offenkundig. Gleichwohl ist für die zukünftigen konzeptionellen Überlegungen und Raumplanungen Kennzahlen und Vergleichsgrößen orientierte Darstellung des Raumbedarfes wünschenswert, auch um transparenter darstellen zu können, dass das verfügbare Raumangebot und die Nutzung nicht unangemessen sind; diese würde der Verwaltung auch erleichtern, den künftigen Raumbedarf zu ermitteln.

Vors. KTA Waering stellt fest, dass der Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern ist:

„Der derzeit stillgelegte Seitentrakt des Gebäudes Rühmkorffstr. 12 wird für eine Nutzung als Bürogebäude saniert. Im Rahmen dieser Sanierung werden ein barrierefreier Zugang – auch für den Haupttrakt – erstellt und zusätzliche Parkmöglichkeiten durch Errichtung eines Parkplatzes geschaffen. Die Herrichtung des Dachgeschosses im Haupttrakt ist nicht Gegenstand der Maßnahme.

 

Das Ing.-Büro Meyer+Borcherding wird mit der Umsetzung des bereits von dort erarbeiteten Vorentwurfes und der Bauantragstellung beauftragt. Die Haushaltsmittel in Höhe von 270.000 € (Seitentrakt), 104.000 € (Rampe) und 48.000 € (Parkplatz) – jeweils einschließlich der Honorare – werden im Produkthaushalt 2008 als Investition bereitgestellt.“

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung