Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

BOR Wehr erläutert die Grundzüge des neuen kommunalen Rechnungswesens (NKR) und gibt einen kurzen Überblick über die Umstellung auf doppelte Buchführung mit Bilanz, Ergebnisrechnung mit Aufwendungen und Erträgen, Finanzplan im Rahmen der kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen und investiven Maßnahmen sowie die Bildung von Produkten. Gleichzeitig verweist er auf die Anlage zur Drucksache, in der für das Produkt 55120 “Kreisstraßen” die Haushaltsansätze für den Haushaltsplanentwurf 2008 aufgelistet sind.

 

Im Teilergebnisplan (früher Verwaltungshaushalt) stehen den Erträgen in Höhe von 41.500 € Aufwendungen von insgesamt 1.261.700 € gegenüber. Hieraus ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 1.220.200 €. Die Aufwendungen enthalten als größte Posten die Ansätze für die Unterhaltung der Kreisstraßen und die Kosten für die Vergütung an das Land für die Technische Unterhaltung der Kreisstraßen.

 

Der Teilfinanzplan enthält neben den ein- und auszahlungswirksamen Beträgen, des vorgenannten Teilergebnisplanes Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionstätigkeit (früher Vermögenshaushalt). Hier sind als Auszahlungen der Ansatz von 345.000 € für den Erwerb von Grundstücken und Ansätze für die laufenden bzw. geplanten Baumaßnahmen in Höhe von insgesamt 3.218.400 € zu nennen. Diesen Auszahlungen stehen Einzahlungen für Investitionen (Landesmittel und Kostenanteile von Gemeinden) in Höhe von insgesamt 1.791.600 € gegenüber, sodass sich ein Fehlbetrag von 1.771.800 € ergibt.

 

Im Haushaltsjahr 2008 ist für die Finanzierung des Produktes Kreisstraßen somit von einem Fehlbetrag von knapp 3 Mio. Euro auszugehen. Dies entspricht dem Ergebnis der Vorjahre.

 

Die Erläuterungen zu den einzelnen geplanten Investitionsmaßnahmen ergeben sich aus der Drucksache.

 

Dipl.-Ing. Sangmeister weist ergänzend auf die Besonderheit hin, dass Maßnahmen wie die zuletzt aufgeführte Investitionsmaßnahme K 36 Lichtenhorst – Lichtenmoor mit 75.000 € in der Vergangenheit aus dem Ansatz für Unterhaltung und Instandsetzung finanziert wurden. Dies hatte das Rechnungsprüfungsamt bemängelt, da es sich haushaltsrechtlich bei Maßnahmen, die sich über einen “längeren Abschnitt” (mehr als 100 m) und die gesamte Fahrbahnbreite erstrecken um investive Maßnahmen handelt. Der Ansatz für Unterhaltung wurde daher entsprechend gekürzt.

 

 

 

 

 

 

Für die Jahre 2008 und 2009 sind große Baumaßnahmen wie der Radwegbau im Zuge der K 29 Liebenau – Pennigsehl und der Fahrbahnausbau mit Neubau eines Radweges im Zuge der K 34 Buchhorst – Wietzen geplant. Sofern aufgrund der zeitlichen Abwicklung (z. B. beim Planfeststellungsverfahren) Verzögerungen eintreten, können sich evtl. Verschiebungen ergeben, die entgegen den jetzigen Planungen eine geänderte Veranschlagung der Haushaltsmittel nach den aktuellen Gegebenheiten erforderlich machen.

 

Ferner ist zusätzlich der Radweg im Zuge der K 63 Stolzenau – Schlüsselburg für einen Bau in 2008 vorgesehen.

 

KTA Munk führt aus, dass die SPD-Fraktion den Haushaltsansätzen grundsätzlich so zustimmen kann. Der Radwegbau im Zuge der K 63 Stolzenau – Schlüsselburg wird jedoch nur befürwortet, wenn diese Mittel zusätzlich bewilligt werden und nicht andere geplante Maßnahmen dafür zurückgestellt werden müssen.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung