Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Den geplanten Umstufungen der K 38 zur Landesstraße und der

K 27 sowie der K 50 zur Gemeindestraße wird zugestimmt.


Dipl.-Ing. Sangmeister führt aus, dass schon die Verlegung der K 38 und der Bau als kommunale Entlastungsstraße mit dem Ziel einer späteren Aufstufung zur Landesstraße vorgesehen war. Durch die bauliche Vervollständigung der Ortsumgehung Steyerberg geht der Verkehrsstrom jetzt schon an Steyerberg vorbei. Die zwei Brückenbauwerke im Bereich des Rathauses sind fertiggestellt.

 

Das Umstufungskonzept im Bereich der Ortsumgehung Steyerberg soll zum 01.01.2008 wirksam werden. Danach soll eine Teilstrecke der K 38 zur Landesstraße aufgestuft werden, während Abschnitte der K 27 und der K 50 zu Gemeindestraßen abgestuft werden sollen.

 

Nach dem Niedersächsischen Straßengesetz ist vorgeschrieben, dass bei Umstufungen die Straßenabschnitte in einem ordnungsgemäßen Unterhaltungszustand übergeben werden müssen. Dies ist bei der K 38 und dem Abschnitt der K 27 der Fall. Bei der K 50 dagegen wird in Teilbereichen eine Deckschichterneuerung sowie streckenweise eine Regulierung der Entwässerungsanlagen erforderlich, wofür nach überschlägiger Kostenermittlung ca. 108.000 € aufgebracht werden müssen. Die genauen Kosten werden im Zuge der Aufstellung der Umstufungsvereinbarung ermittelt. Da das Umstufungskonzept erst im Herbst bekannt geworden ist, konnten die erforderlichen Haushaltsmittel nicht mehr für 2008 veranschlagt werden. Mit dem Einverständnis des Flecken Steyerberg soll daher eine Umstufungsvereinbarung abgeschlossen werden, wonach die Umstufungen bereits zum 01.01.2008 wirksam werden, während die Instandsetzung erst in 2009 erfolgen soll.

 

Damit gehen insgesamt rund 3 km Kreisstraße auf andere Straßenbaulastträger über.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung