Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Der Ausschuss für Liegenschaften stimmt den vorgeschlagenen Kriterien und deren Gewichtung einstimmig zu.

 


/    KAR Stankewitz stellt anhand der als Anlage beigefügten Übersicht die wesentlichen Inhalte der in den Verdingungsunterlagen genannten baulichen Anforderungen vor.

 

Herr Schnoor erläutert den angestrebten weiteren Verfahrensverlauf und insbesondere die für die Bewertung der Angebote vorgeschlagenen 6 Hauptkriterien und deren Gewichtung.

 

Auf der Grundlage der Bewertungsmatrix soll eine Bewertungskommission die Auswertung der Angebote vornehmen. Dieser sollen sowohl Vertreter des Kreistages, der Verwaltung als auch der Berufsbildenden Schulen angehören.

 

Nach der Bewertung ist vorgesehen in sog. Bietergesprächen mit den Bietern die Angebote ggf. weiter zu konkretisieren, die ggf. aus der Auswertung resultierenden Fragestellungen zu klären, die Möglichkeiten und Konditionen für eine ggf. von den Angeboten – in Details – abweichende Realisierung abzustimmen und die Verhandlungen, also den angestrebten Vertragsabschluss vorzubereiten. Erfahrungsgemäß werden sich aufgrund der Bietergespräche Optimierungs- und/oder Ergänzungsanforderungen für die vorliegenden Angebote ergeben. Den in die engere Auswahl einzubeziehenden Bietern wird zu Optimierung und Ergänzung ihrer Angebote eine Frist von ein bis zwei Wochen eingeräumt werden. Nach Bewertung der Optimierungen werden die sog. 2. Bietergespräche durchgeführt. Diese werden im optimalen Fall auf den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot beschränkt bleiben können.

 

KTA Hille regt an aufgrund der beschriebenen Ausrichtung auf die Funktionalität des Gebäudes die vorgeschlagene Gewichtung der Hauptkriterien dahingehend zu modifizieren, dass das Kriterium “architektonische Gestaltung” zugunsten einer stärkeren Gewichtung der Kriterien “technische Gebäudeausstattung” und “technischer Ausstattung” geringer gewichtet wird. Für die “architektonische Gestaltung” reiche eine Gewichtung von 10 % (anstelle der vorgeschlagenen 15 %) aus um die “technische Gebäudeausrüstung” und die “technische Ausstattung” jeweils (von 10 % auf) mit 12,5 % zu erhöhen.

 

KTA Warnecke und KTA Plate sehen die hervorzuhebende Funktionalität des Vorhabens in der verwaltungsseitig vorgeschlagenen Gewichtung der Kriterien hinreichend berücksichtigt. Der architektonischen Gestaltung, die vielfältige verschiedene Aspekte beinhaltet, ist mit 15 % angemessen zu gewichten. Der Funktionalität wird insbesondere über die Kriterien “technische Gebäudeausstattung” und “technische Ausstattung” mit zusammen 20 % sowie dem mit 25 % am stärksten gewichteten Kriterium “Organisation und Funktionalität” unmittelbar bereits eine höhere Bedeutung beigemessen.

 

Herr Schnoor ergänzt, dass die Funktionalität indirekt auch im Kriterium “Dauerhaftigkeit/Nachhaltigkeit” Berücksichtigung findet.

Die Anregung zur Veränderung der Gewichtung wird nicht aufgegriffen.


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung