Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung eines Schulmittelfonds mit den kreisangehörigen Kommunen zu diskutieren.

 

 


KAR’in Dehmel stellt einleitend den Inhalt der Beschlussvorlage vor.

 

KTA Brunschön  bemängelt, dass es ihm während der letzten Sitzung des Schulausschusses am 04.09.2007 nicht möglich war, seinen Antrag inhaltlich zu konkretisieren, da die Dringlichkeit verneint wurde.

 

Der SPD-Fraktion würde es um die Schaffung einer unbürokratischen Hilfe gehen. Nach einem Artikel aus „Die Zeit“ würden 2,5 Mio. Kinder in miserablen Verhältnissen leben. Kinder und Jugendliche werden zum Teil sozial ausgegrenzt, weil sie aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, am Mittagessen an Ganztagsschulen teilzunehmen. Um gleiche Bildungschancen für alle zu ermöglichen, seien auch materielle Voraussetzungen zu schaffen. Bedürftig seien im Landkreis Nienburg/Weser keinesfalls nur die 3.097 Kinder mit Anspruch auf Sozialleistungen im Sinne der Hartz-IV-Gesetze. Es gebe viele Familien, die ebenfalls Anspruch auf solche Sozialleistungen hätten, aber keinen Antrag stellen würden.

 

Der Landkreis solle gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen eine einheitliche Struktur von Unterstützungsfonds entwickeln, die unmittelbar an den Schulen eingerichtet und von diesen verwaltet werden sollten.

 

Außerdem sollen die Voraussetzungen für eine Übernahme der Schülerbeförderungskosten auch über die Sekundarstufe I hinaus für bedürftige Schülerinnen und Schüler gewährleisten werden.

 

KAR’in Dehmel antwortet, dass die Schülerbeförderung für den Sekundarbereich II durchaus vom Landkreis Nienburg/Weser bezuschusst würde. Der Kreistag hatte zuletzt in 1999 beschlossen, die Differenz zwischen den Kosten der Preisstufe 2 und den darüberliegenden Preisstufen zu zahlen, so dass Schülerinnen und Schüler  des Sekundarbereichs II derzeit keine höheren monatlichen Fahrtkosten als 37 € aufzubringen hätten.

 

FBL Labode weist auf eine Pressemitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums hin, wonach das Land Niedersachsen einen Betrag von 3,0 Mio. € für die Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen in 2008 aufbringen werde. Genaue Regelungen würde es aber noch nicht geben.

 

KAR’in Dehmel ergänzt, die erforderliche Kabinettsentscheidung würde noch ausstehen, ein entsprechender Erlass sei aber in Bearbeitung. Diese Auskunft habe das Kultusministerium auf telefonische Nachfrage gegeben.

 

KTA Werner meint, fehlende Lernmittel bei Schülerinnen und Schülern seien nicht immer am nicht vorhandenen Geld festzumachen. Häufig fehle es den Eltern an der Bereitschaft und Fähigkeit ihren Kindern zu helfen. Die Einstellung der Eltern sei ein nicht zu unterschätzendes Problem, welches es auch zu lösen gilt. Darüber hinaus müsse man über bessere Angebote als über die Bereitstellung von Geld nachdenken. Wenn finanzielle Hilfe benötigt werde, könnten sich Schülerinnen und Schüler  auch an den Förderverein der jeweiligen Schule wenden. Der richtige Weg zur Problemlösung sei eine inhaltlich pädagogische Auseinandersetzung.

 

KTA Sanftleben hält den Antrag der SPD-Fraktion für unterstützenswert. Gestiegene Lebenshaltungskosten und eine unzureichende Sozialgesetzgebung würden die finanziellen Probleme von einkommensschwachen Familien noch verschärfen. Materielle Hilfen allein würden aber nicht ausreichen.

 

Er bedauere es, dass die Konkretisierung des Antrages durch die SPD sehr kurzfristig eingereicht wurde und möchte wissen, was „unbürokratisch“ bedeuten würde und wer letztendlich über einzureichende Anträge entscheiden und die Gelder auszahlen solle.

 

KTA Brunschön  antwortet, es sei nie die Absicht der SPD-Fraktion gewesen, mit 50 € alle Probleme lösen zu wollen. Unbürokratisch heißt, die Entscheidung über einen Antrag solel unmittelbar beim Schulleiter liegen. Die Schule solle Härtefälle prüfen und ohne großen Verwaltungsaufwand vor Ort Zuschüsse auszahlen. Der Landkreis und die Kommunen sollten den Schulen Gelder zur Verfügung stellen, aber aus der Verwaltungsarbeit herausgehalten werden.

 

KTA Hüneke bestätigt, dass die jeweiligen Schulleiter vor Ort am Besten in der Lage seien, über die Bewilligung einer Finanzhilfe zu entscheiden. In der Samtgemeinde Landesbergen würden bereits Zuschüsse zum Mittagessen an die Ganztagsschule HS Landesbergen durch die Kommune gezahlt.

 

Er schlägt vor, zunächst Gespräche auf der Ebene der Hauptverwaltungsbeamten zu führen.

 

KTA Leseberg meint, die Inhalte seien umfangreich diskutiert worden. Der Ursprungsantrag der SPD-Fraktion sei mittlerweile aus einem anderen Blickwinkel heraus neu aufgenommen worden. Es wäre falsch, das bestehende Problem vom Bund auf den Landkreis und die kreisangehörigen Kommunen zu verlagern. Die Hartz-IV-Gesetze müssten geändert werden.

 

KTA Sanftleben unterstützt diese Aussage. Veränderungen müssten zwingend auf Bundesebene vorangetrieben werden. Dennoch wäre ein Schulfonds sinnvoll und hilfreich. Er schlägt einen einjährigen Versuch in Kooperation mit Kommunen und Schulen vor. Anschließend müssten die gemachten Erfahrungen aufgearbeitet und bewertet werden.

 

Auch Vors. KTA Koch sieht die Notwendigkeit einer Förderung von einkommensschwachen Familien. Neben den Empfängern von Sozialleistungen seien häufig auch Familien mit regelmäßigem, aber geringem monatlichen Erwerbseinkommen als bedürftig im Sinne des Antrages einzustufen. Hiervon sei aber nicht allein der Landkreis Nienburg betroffen. Das Problem sei deshalb durch den Bund anzupacken. Im Übrigen sei für ihn nicht klar, wie eine Kostenverteilung zwischen Landkreis und Kommunen erfolgen solle.

 

KTA Brunschön stellt fest, dass es zwar viele Bedenkenträger  gibt, diese aber allesamt die Notwendigkeit einer Hilfeleistung bestätigen würden.

 

Der Landkreis solle Beihilfen nur für die in seiner Trägerschaft befindlichen Schulen erbringen. Gleiches gilt für die kreisangehörigen Kommunen, die nur ihre Schulen zu unterstützen hätten.

 

Der Grundantrag sei im Übrigen identisch mit der nun erfolgten Konkretisierung.

 

KTA Werner hält es für schwierig, die Entscheidungsverantwortung auf die Ebene der Schulleitungen zu verlagern. Er könnte sich allenfalls vorstellen, eine Erhöhung der pauschalen Schülersätze im Rahmen der Haushaltsplanungen vorzunehmen.

 

KTA Kurowski stimmt dem Vorredner zu. Die Schulleitungen sollten nicht mit der Frage konfrontiert werden, entscheiden zu müssen, ob ein Schüler bedürftig ist oder nicht. Viele Schulen wären damit überfordert. Es gibt Bedingungen fürLehrmittelfonds des Landes, die fürdiese Entscheidung herangezoen werden könnten.

 

KTA Hüneke ergänzt, Schülerinnen und Schüler  würden sehr schnell herausbekommen, wer Finanzmittel erhält und wie man ggf. auch selbst Gelder erhalten könne, ohne zwingend anspruchsberechtigt zu sein.

 

KTA Bösselmann möchte wissen, nach welchen Kriterien die Zuwendungen der Samtgemeinde Landesbergen für die Teilnahme am Mittagessen an der Hauptschule Landesbergen verteilt werden.

 

KTA Hüneke antwortet, die Lehrerinnen und Lehrer würden 2,50 € für das Mittagessen zahlen und die Schülerinnen und Schüler nur 2,00 €.

 

Vors. KTA Koch lässt sodann über den Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Schulmittelfonds abstimmen.

 

Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Der Vorsitzende formuliert anschließend den nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung eines Schulmittelfonds mit den kreisangehörigen Kommunen zu diskutieren.“

 

Dieser wird mit 8 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen vom Schulausschuss beschlossen.

 

 

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
8

Nein
1

Enthaltung
4