Beschluss: Das Gremium beschließt ungeändert.

Zur Prüfung, ob die Möglichkeit der Aufstockung des Schulgebäudes der Realschule Stolzenau besteht, wird ein Bodengutachten in Auftrag gegeben.

 

Für das Bodengutachten werden 15.000 € in den nächstmöglichen Haushalt eingestellt.

 


FBL Labode weist einleitend darauf hin, dass es vorliegend nicht darum gehen würde, die Aufstockung des Schulgebäudes der Realschule Stolzenau zu beschließen. Durch ein Bodengutachten soll vielmehr die Frage beantwortet werden, ob die Möglichkeit für eine Aufstockung gegeben sein könnte.

 

Außerdem sei eine Kooperation zwischen der Schloss-Schule Stolzenau und der Hauptschule Steyerberg auf pädagogischer Ebene angedacht. Aufgrund der derzeitigen Raumsituation in der Hauptschule würde diese aber kurz- bis mittelfristig nicht zu einer räumlichen Verknüpfung führen können.

 

KTA Brunschön  hält den Zeitpunkt für eine Diskussion in dieser Angelegenheit für zu früh. Er sei davon überzeugt, dass nach der Landtagswahl Änderungen in der Niedersächsischen Schullandschaft anstehen würden. Das dreigliedrige Schulsystem sei überholt und auf lange Sicht nicht mehr haltbar. Die Schülerzahlen an Hauptschulen seien stark rückläufig. Der Schulentwicklungsplan des Landkreises dürfte in kurzer Zeit ohnehin zu überarbeiten sein.

 

In Anbetracht der Tatsache, dass Setzrisse im Baukörper aufgetreten sind, könne er jedoch der Einholung eines Bodengutachtens zustimmen.

 

Die FDP stimmt nach Aussage von KTA Werner für die Einholung eines Bodengutachtens, um zeitnah eine Grundlage für die weiteren Planungen zu erhalten.

 

KTA Sanftleben erklärt, die Realschule habe eine gute Zukunft, für die sichere Grundlagen geschaffen werden sollten. Seine Partei unterstütze die Einholung eines Bodengutachtens, ohne dies als Startschuss für einen Erweiterungsbau zu verstehen.

 

KTA Kurowski weist auf die bestehende Pflicht des Landkreises gegenüber den Schülerinnen und Schülern und Eltern hin. CDU und WG stimmen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.

 

Vors. KTA Koch  ergänzt, ein Gutachten müsse allen weiteren Überlegungen zwingend vorgeschaltet sein, da die Risse im Baukörper als erheblich einzustufen sind.

 


Einstimmig

Mit Stimmen-
mehrheit

Ja
     

Nein
     

Enthaltung